Kostensteigerungen waren in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen so unschön wie unausweichlich. In der letzten Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode passte daher auch der Kiersper Stadtrat zahlreiche Gebühren für öffentliche Dienstleistungen nach oben an.
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Auf der Tagesordnung standen bei der Ratssitzung am 28. Oktober die Gebührensatzungen für die Grundstücksentwässerung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen. Gemäß Paragraph 6 des Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen fallen alle diese Punkte unter das Kostendeckungsgebot: Die Stadt Kierspe soll damit keinen Gewinn erwirtschaften, jedoch auch keinen Verlust einfahren.
Die gestiegenen Kosten sind laut Stadtverwaltung vor allem auf die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zurückzuführen.
Abwasserbeseitigung:
Im Bereich Abwasserentsorgung arbeitet die Stadt Kierspe sowohl mit dem Wupperverband als auch mit dem Ruhrverband zusammen. Die Kosten des Wupperverbands steigen um durchschnittlich rund drei Prozent. Beim Ruhrverband stehen die neuen Kosten laut Stadtverwaltung noch nicht fest, Kämmerin Kerstin Steinhaus-Derksen geht jedoch von einer ähnlichen Entwicklung aus.
Bei Nichtmitgliedern steigen die Kosten für die Schmutzwasserentsorgung von 4,49 Euro pro Kubikmeter auf 4,58 Euro pro Kubikmeter, die Kosten für die Nutzwasserentsorgung bleiben konstant bei 90 Cent pro Kubikmeter.
Mitglieder des Abwasserverbands zahlen ab dem kommenden Jahr 2,18 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser (2025: 2,16 Euro), die Kosten für die Entsorgung eines Kubikmeters Nutzwassser steigen um einen Cent von 50 auf 51 Cent.
Grundstücksentwässerungsanlagen:
Nachdem in den Jahren 2024 und 2025 konstate Preise im Bereich Grundstücksentwässerung gehalten werden konnten, steigen diese im Jahr 2026 ebenfalls an. Bei privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben steigen die Kosten für die Abfuhr von Klärschlamm um rund fünf Prozent auf 50,23 Euro pro Kubikmeter, was einer Steigerung um 2,03 Euro entspricht. Auch die Abrechnungskosten steigen um 45 Cent, je erstellter Abrechnung werden in Zukunft 7,95 Euro fällig.
Zudem fallen Gebühren an, je nachdem ob die Anlage im Einzugsbereich des Wupperverbandes oder des Ruhrverbandes liegt. Der Verschmutzerbeitrag des Wupperverbandes steigt um 4,4 Prozent (3,14 Euro) pro Person auf 73,77 Euro. Im Einzugbereich des Ruhrverbandes steigt der Wert um 4 Prozent, ein Plus von 4,05 Euro auf 105,41 Euro pro Person.
Straßenreinigung:
Die Kosten für die Straßenreinigung sind abhängig vom Straßentyp. Je laufendem Grundstücksmeter an einer Anliegerstraße werden in 2026 2,19 Euro fällig (2025: 1,93 Euro), an einer innerörtlichen Straße 1,86 Euro (2025: 1,64 Euro) und an einer überörtlichen Straße 1,53 Meter (2025: 1,35 Euro).
Diese deutliche Steigerung liegt vor allem an einem Abrechnungsfehler in der Vergangenheit. In den vergangenen Jahren wurden aufgrund eines Formfehlers in der Kalkulation bei Kehrdienstleistungen und Kehrichttransport lediglich die Nettokosten berücksichtigt. Während die realen Kosten um etwa 0,5 Prozent steigen, müssen Grundstücksbesitzer im kommenden Jahr rund 21,5 Prozent mehr zahlen, um den Fehlbetrag der letzten drei Jahre auszugleichen. Diese Ausgleichszahlungen hat Kämmerin Kerstin Steinhaus-Derksen bis zum 2030 eingeplant, um den eingetretenen Fehlbetrag auszugleichen.
Abfallbeseitigung:
Um durchschnittlich 8,76 Prozent steigen die Abfallgebühren in 2026. Die Änderungen betreffen vor allem die grauen Tonnen zu Hause. Der 60-Liter-Behälter kostet im kommenden Jahr 175,68 Euro im Vergleich zu 162,72 Euro im laufenden Jahr. Die Kosten für einen 80-Liter-Behälter steigen von 216,48 Euro auf 233,76 Euro, beim 120-Liter-Behälter steigen sie von 324,36 Euro auf 350,16 Euro. Auch bei den größeren Behältern steigen die Kosten: Für einen 240-Liter-Behälter werden in Zukunft 699,36 Euro statt 647,64 Euro fällig, der 1100-Liter-Behälter schlägt mit 3214,32 Euro statt mit 2911,08 Euro zu Buche. Der 2500-Liter-Behälter kostet im kommenden Jahr 14.721,72 Euro (2025: 13643,64 Euro) und für den größten angebotenen Behälter mit 5000 Litern Fassungsvermögung zahlt man in Kierspe künftig 29.310,12 Euro - im vergangenn Jahr waren es noch 27.153,96 Euro.
Da die Altpapiercontainer im Jahr 2025 ersatzlos abgezogen wurden, fallen in diesem Bereich keine Kosten mehr an. Aufgrund der "konservativen Kalkulation" im vergangenen Jahr bleiben die Kosten für Grünabfallentsorgung am Bauhof stabil, obwohl die Kosten für die Stadt um rund 1 Prozent gestiegen sind. Weitere Preissteigerungen, zum Beispiel im Bereich Personal, werden durch Entnahmen in Höhe von 20.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt.
Bestattung:
Im Friedhofsbereich steigen aufgrund von Stundenausweitung einer Angestellten die Lohnkosten um rund 15.00 Euro in der Verwaltung. Für die drei Friedhofsgärtner und den unterstützenden Bauhof werden aufgrund der neuen Tarifabschlüsse im kommenden Jahr 57.000 Euro mehr eingeplant. Auch aufgrund der Dachsanierung an der großen Kapelle am Friedhof Kierspe liegt der Fehlbetrag am Ende des Jahres 2025 bei 160.000 Euro. Dieser muss in den kommenden fünf Jahren abgebaut werden. Trotzdem schafft es die Verwaltung, bei den Grabnutzungsgebühren für Rasengräber und Urnengräber beinahe durch die Bank rund 10 Prozent einzusparen.
Deutlich steigen werden hingegen die Bestattungsgebühren selbst. Für Sargbestattungen wurde ein Plus von 39,85 Prozent beschlossen, sie kosten ab dem kommenden Jahr 2032 Euro. Für Sargbestattungen eines Kindes werden 41,09 Prozent mehr fällig als noch in diesem Jahr, die Kosten belaufen sich ab 2026 auf 1013 Euro. Prozentual noch größere Steigerungen gibt es bei Urnenbestattungen, diese steigen um 42,59 Prozent auf 683 Euro. Die Urnenkammer schlägt in Zukunft mit 463 Euro zu Buche, ein Plus von 44,69 Prozent im Vergleich zu 2025.
Auch die Preise für die Nutzung der Friedhofsinfrastrukutr und für Verwaltungsleistungen steigen, einzige Ausnahme stellt hier die Trauerfeier in den kleinen Friedhofskapellen dar. Diese wird um 16,4 Prozent günstiger und kostet ab dem kommenden Jahr noch 235 Euro.
Alle oben aufgeführten Kosten wurden durch die Ratsmitglieder einstimmig beschlossen, aufgrund ausführlicher Beratungen in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen gab es im Rat zu keinen weiteren Beratungsbedarf.
















