Die ehemalige Gaststätte in der Schnörrenbach war in jüngster Zeit häufig Einsatzort für Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte - LokalDirekt hat beim Märkischen Kreis nachgefragt, wie es mit dem Gebäude weitergeht.

Überregionale Nachrichten

Wegen Sozialbetrug: Razzien in fünf NRW-Städten mit Bauministerin Ina Scharrenbach
Video: dpa

Denn bereits vor dem letzten Großeinsatz, der Feuerwehren aus Kierspe, Meinerzhagen, Hemer und Halver auf den Plan rief, hat sich die Bauaufsicht des Märkischen Kreises sich mit dem Gebäude befasst, wie Kreis-Pressesprecher Alexander Bange auf LokalDirekt-Anfrage mitteilte. Bange erklärt: "Bereits im August dieses Jahres wurde das Gebäude aufgrund von baulichen Gefahren überprüft. Dabei wurden gelöste und ungesicherte Dachteile festgestellt, die auf den Gehweg zu fallen drohten. Zur Gefahrenabwehr hat die Bauaufsicht in Ersatzvornahme (eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der der Kreis die Arbeiten vornehmen lässt und die Kosten dem Verursacher bzw. Eigentümer auferlegt) die losen Dachteile entfernen lassen. Anschließend wurde die Eigentümerin im Rahmen einer Anhörung aufgefordert, das Gebäude insgesamt zu sichern – insbesondere auch gegen unbefugtes Betreten. Diese Anhörung konnte allerdings nicht zugestellt werden, da sich die Eigentumsverhältnisse in den vergangenen Monaten geändert haben."

Doch auch zum neuen Besitzer wurde laut Bange bereits Kontakt aufgenommen. "Mit dem Eigentümer sollen in Kürze Sicherungsmaßnahmen konkret vor Ort besprochen und umgesetzt werden", so Bange weiter.

Generell, so erklärt er, ist die Bauaufsicht "für die Abwehr von Gefahren zuständig, die von einem Gebäude selbst ausgehen. Also beispielsweise dann, wenn bauliche Mängel eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht fallen dagegen illegale Müllablagerungen innerhalb eines Gebäudes. Solche Sachverhalte werden von den örtlichen Ordnungsbehörden bzw. der Abfallbehörde begleitet."

Mit Blick auf die Schnörrenbach-Ruine im speziellen schränkt er ein: "Brände in oder an leerstehenden Gebäuden können bauaufsichtlich nicht präventiv verhindert werden."