Der Deutsche Gewerkschaftsbund im Märkischen Kreis zeigt sich irritiert über die Pläne von NRW-Justizminister Benjamin Limbach, die Zahl der Arbeitsgerichte drastisch zu reduzieren. Demnach sollen die Landesarbeitsgerichte von drei auf zwei Standorte reduziert und die Arbeitsgerichte von 30 auf 15 halbiert werden. Auch das Arbeitsgericht Iserlohn steht auf der Streichliste, ebenso wie Siegen und Bochum in der Nachbarschaft.
"Südwestfalen ist auf ortsnahe Strukturen angewiesen"
Manuel Bunge-Altenberg, DGB-Vorsitzender im Märkischen Kreis, stellt klar: „Für mehr Bürgernähe sorgt das nicht. Prozessbeteiligte würden durch diese Reform weitaus größere Distanzen zurücklegen müssen.“ Nach Ansicht der Gewerkschaften wäre zudem die Arbeit der ehrenamtlichen Arbeitsrichter und -richterinnen“zum Teil eine enorme Zumutung“. Gerade Südwestfalen — die „industriellen Werkbank Nordrhein-Westfalens“ — sei auf funktionierende, ortsnahe Strukturen angewiesen: „Wer hier Gerichte schließt, schwächt bewusst eine der wirtschaftlich stärksten Regionen des Landes“, so Bunge-Altenberg.
Fälle müssten zusammengelegt werden
Der DGB-Vorsitzende betont weiter: „Das Argument von Minister Limbach, dass die Verfahrenszahlen in Zukunft weiter sinken werden, lassen wir nicht gelten.“ Mit Blick auf die schwierige Lage auf dem NRW-Arbeitsmarkt sei davon auszugehen, dass die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensdauer eher wieder steigen werden. Allein im Märkischen Kreis seien in den vergangenen Jahren mehrere tausend Industriearbeitsplätze abgebaut worden. „Die Geschwindigkeit des Wandels hat spürbar zugenommen“, so Bunge-Altenberg. „Unsere Fälle müssten dann mit denen aus dem Siegerland und aus Teilen des Ruhrgebiets am Arbeitsgericht Hagen mit erledigt werden.“ Ohne Kenntnisse der Betriebslandschaft bleibe dabei die örtliche Kompetenz völlig auf der Strecke: „Wer so reformiert, fordert die Leistungsfähigkeit unserer Arbeitsgerichte heraus und bestraft die Ehrenamtlichen für ihren Einsatz.“
"Nicht an der falschen Stelle sparen"
Knappe Kassen dürften nicht dazu führen, dass an der falschen Stelle gespart wird, so der DGB-Vorsitzende weiter: „Gut erreichbare Gerichte und zügige Gerichtsverfahren sind enorm wichtig, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu bewahren.“ Das gelte insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Arbeitnehmer und Arbeitbnehmerinnen mit Sorgen um ihren Arbeitsplatz und Zukunftsängsten kämpfen. Darüber hinaus dürfe sich die Reform „nicht gegen die Beschäftigten an den Arbeitsgerichten richten und als Vorwand genutzt werden, um Personal abzubauen.“
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