Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weist der Märkische Kreis darauf hin, dass die Pflicht zur monatlichen Streckenmeldung für Schwarzwild ab sofort entfällt.
Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Anfang Oktober mitgeteilt hat, reichen die Erkenntnisse aus dem ASP-Monitoring derzeit aus. Eine monatliche Erfassung der Abschüsse ist daher nicht mehr notwendig.
Die jährliche Streckenliste ist jedoch weiterhin von den Jagdausübungsberechtigten zu führen. Gemäß Paragraf 22 Absatz 8 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen sind über den Abschuss des Wildes sowie über Fallwild fortlaufende Eintragungen innerhalb eines Monats vorzunehmen.
Die Streckenliste ist der Unteren Jagdbehörde des Märkischen Kreises jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen und jährlich zum 1. April einzureichen.
Wichtig: Das bisher erlegte Schwarzwild ist in der Gesamtstrecke der jährlichen Meldung anzugeben – auch dann, wenn es bereits in der bisherigen monatlichen Streckenmeldung aufgeführt wurde.
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