Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes im Ennepe-Ruhr-Kreis warnt Landrat Jan-Christoph Schaberick vor möglichen Gebührenbescheiden für gesetzlich Versicherte. Sollte kurzfristig keine Lösung gefunden werden, könnte die Kreisverwaltung erstmals Anfang April Rechnungen an Bürgerinnen und Bürger verschicken, die den Rettungsdienst in Anspruch genommen haben.
Krankenkassen erstatten nur noch Festbeträge
„Die Situation in der Finanzierung unseres Rettungsdienstes spitzt sich zu“, erklärte Schaberick. „Wenn sich jetzt kurzfristig nichts ändert, müssen wir tatsächlich wie angekündigt Anfang April erstmals Gebührenbescheide an gesetzlich krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger verschicken.“
Hintergrund ist eine Änderung der Abrechnungspraxis der Krankenkassen. Diese erstatten seit September 2025 nur noch sogenannte Festbeträge für Einsätze des Rettungsdienstes. Nach Angaben der Kreisverwaltung decken diese jedoch die tatsächlichen Kosten nicht. Dadurch entsteht im Haushalt des Kreises eine Finanzierungslücke. Laut einem Rechtsgutachten darf diese nur über Gebührenbescheide an die Betroffenen ausgeglichen werden.
„Niemand darf zu der Überlegung gezwungen werden, ob er im Notfall die 112 wählt, weil er Angst vor einer Rechnung hat“, betonte Schaberick.
Mehrere hundert Euro pro Einsatz möglich
Sollte es bei der aktuellen Regelung bleiben, könnten für Betroffene erhebliche Kosten entstehen. Für einen Rettungsdiensteinsatz mit anschließendem Transport ins Krankenhaus wären rund 450 Euro zu zahlen. Für den Einsatz eines Notarztes könnten etwa 300 Euro fällig werden, ein Krankentransport würde mit gut 130 Euro berechnet.
Da die Abrechnung der Einsätze mehrere Monate in Anspruch nimmt, würden erste Gebührenbescheide nach aktuellem Stand Anfang April verschickt.
Kreis fordert schnelle Übergangslösung
Um dies zu verhindern, hat der Landrat Schreiben an Friedrich Merz, an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie an die Krankenkassen gerichtet. Darin fordert er kurzfristige Übergangslösungen. Hoffnung setzt Schaberick dabei auf ein Beispiel aus dem Kreis Steinfurt. Dort haben Krankenkassen und Kreisverwaltung vereinbart, die Anwendung der Festbeträge vorübergehend auszusetzen.
„Etwas Vergleichbares ist aus meiner Sicht auch für den Ennepe-Ruhr-Kreis dringend erforderlich und würde einer Vielzahl bei uns Betroffenen Ausgaben ersparen“, sagte Schaberick. Gleichzeitig könne dies helfen, „Verunsicherung der Bevölkerung zu vermeiden und Zeit für eine tragfähige Lösung zu gewinnen“.
Appell an Land und Bund
Auch an das Land Nordrhein-Westfalen richtet der Kreis klare Erwartungen. Schaberick verweist auf das Ziel des Gesundheitsministers, ein Moratorium zu erreichen, damit zunächst keine Gebührenbescheide verschickt werden. Dieses müsse nun möglichst schnell umgesetzt werden.
Zugleich fordert der Landrat eine grundsätzliche gesetzliche Klärung auf Bundesebene. In seinem Schreiben an den Bundeskanzler appelliert er, das Thema zur Chefsache zu machen. Darin heißt es unter anderem: „Dies ist für die Sicherheit der Menschen so gravierend, dass ich Sie bitte, dieses Thema zur Chefsache zu machen und die notwendigen Schritte auf Bundesebene mit Nachdruck voranzubringen.“
Hintergrund des Konflikts
Der aktuelle Streit hat eine längere Vorgeschichte. Jahrzehntelang rechnete der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des Rettungsdienstes seine Leistungen auf Grundlage einer gemeinsam mit den Krankenkassen vereinbarten Gebührensatzung direkt mit den Kassen ab.
Dieses Verfahren haben die Krankenkassen inzwischen in mehreren Bundesländern aufgegeben. Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis werden seit September 2025 nur noch sogenannte Festbeträge für Rettungsdiensteinsätze erstattet — ohne dass die Kalkulationsgrundlagen offengelegt wurden.
Jan-Christoph Schaberick hatte dieses Vorgehen bereits kurz nach seinem Amtsantritt im November deutlich kritisiert. Zwar stehe es den Krankenkassen frei, Positionen zu verändern oder neu zu verhandeln. „Das von ihnen gewählte Vorgehen ist aber nicht nachvollziehbar“, erklärte der Landrat. Es sei „inakzeptabel“, Patientinnen und Patienten während noch laufender Verhandlungen Gebührenbescheide und Eigenanteile von mehreren hundert Euro in Aussicht zu stellen.
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