Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Plettenberg tagt am Mittwoch, 25. Februar, um 17 Uhr im Ratssaal. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen u. a. die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den von der Bundesregierung ausgerufenen „Bauturbo“ sowie die Änderungen des Flächennutzungs- und des Bebauungplans Grafweg, um den Neubau des Lidl-Marktes zu ermöglichen. Besondere Brisanz birgt der Tagesordnungspunkt 9, in dem es um einen Antrag des Eiscafés Sagui auf Befreiung von der Gestaltungssatzung für die Innenstadt geht.
Die Betreiber möchten nach Abschluss der Neugestaltung des Maiplatzes die feststehende Markise, die sich seit 2010 vor dem Lokal befindet, wieder aufbauen. Die Stadtverwaltung spricht sich in der Sitzungsvorlage dagegen aus. Sie führt aus, dass die im März 2010 zunächst für fünf Jahre erteilte Genehmigung für die Markise zwar im Jahr 2015 um weitere fünf Jahre verlängert worden, aber seit 2020 faktisch illegal genutzt worden sei.
„Mit dem Auslaufen der zweiten Verlängerungsperiode vor fünf Jahren und den zwischenzeitlich bereits begonnenen Umbaumaßnahmen am Maiplatz war die feststehende Markise vollständig zurückzubauen. Dieser Rückbau ist aktuell erfolgt und hat dazu geführt, dass durch die Geschäftsinhaber erneut ein Antrag auf Genehmigung der Überdachung gestellt wurde. Der aktuelle Sachstand zeigt, dass die nun vorliegenden Maßnahmen nicht mit den geltenden gestalterischen Vorgaben im Einklang stehen. Ein Wiederaufbau der festen Markise nach Abschluss der Neugestaltung des Maiplatzes ist demnach ausgeschlossen“, schreibt die Stadtverwaltung. Aus fachlicher und planungsrechtlicher Sicht sei festzustellen, dass die beantragten Vorhaben den Vorgaben der geltenden Gestaltungssatzung widersprächen und somit nicht genehmigungsfähig seien. Entsprechend liege ein Verstoß gegen die Satzung vor, der aus planungsrechtlicher Sicht eine Ablehnung des Antrags begründe.
Befreiung würde Präzedenzfall schaffen
Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung einen Präzedenzfall schaffen würde. „Dies könnte dazu führen, dass sich andere Eigentümer oder Gewerbetreibende benachteiligt fühlen und ebenfalls Ausnahmen oder Befreiungen von den gestalterischen Festsetzungen einfordern, wodurch die Steuerungswirkung der Satzung insgesamt geschwächt und im schlimmsten Fall entfallen würde, was eine aufwändige und mit Kosten verbundene Änderung oder Neuaufstellung der Gestaltungssatzung erforderlich macht.“
In anderen Bereichen der Innenstadt sei die Gestaltungssatzung strikt durchgesetzt worden. Hier wurden zur Satzung passende Möblierungen und Sonnenschirme angeschafft worden. Auch auf dem Maiplatz sollten Sonnenschirme in festen Bodenhülsen aufgestellt werden. Doch habe sich die Familie Sagui als Betreiberin des Eiscafés explizit dagegen ausgesprochen.
Vorbildcharakter für andere Fehlentwicklungen
Durch eine eventuell politisch gewollte Befreiung von den Vorgaben der Satzung sieht die Stadtverwaltung die Grundzüge der Planung betroffen. Im Ergebnis würden die stadtplanerischen Ziele des integrierten Sanierungs- und Entwicklungskonzeptes Innenstadt aufgegeben. Aus Sicht der Verwaltung bliebe der Politik das Instrument einer Duldung der Wiederanbringung der noch vorhandenen Anlage - allerdings gegen die rechtliche Auffassung der Verwaltung. Auch hierbei bestehe die Gefahr, „dass diese Duldung Vorbildcharakter für andere Fehlentwicklungen in Innenstadtbereich entwickeln kann“.
Am Anfang und Ende der öffentlichen Sitzung des Ausschusses haben Einwohner die Möglichkeit, Fragen an die Stadtverwaltung zu stellen.









