Sabine Trienke, Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde, berichtete im Rahmen der Sitzung des Beirat der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises über die Bekämpfung der Wildtierkriminalität. „Leider ist das ein Thema, das uns im Alltag immer wieder beschäftigt.“
Der illegale Handel mit geschmuggelten Wildtieren ist ein weltweites Milliardengeschäft und auch im Märkischen Kreis bekannt. Dabei ist schon der Besitz geschützter Tiere ohne Nachweis der legalen Herkunft eine Ordnungswidrigkeit, der Handel hingegen eine Straftat.
Rechtliche Grundlage
Seit 1973 gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), das durch das Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland umgesetzt wird. Demnach sind Besitz und Vermarktung exotischer Tiere und Pflanzen nur erlaubt, wenn nachweislich legale Nachzuchten vorliegen. Die Echtheit solcher Nachweise lasse sich oft prüfen, berichtete Sabine Trienke. „Darum gilt: Jeder Verdacht sollte beim Kreis oder direkt bei der Polizei gemeldet werden.“
Nicht nur exotische Tiere wie Papageien, Schildkröten oder andere Reptilien sind betroffen. Auch der Besitz heimischer Wildtiere – etwa Sing- oder Greifvögel – ist ohne Herkunftsnachweise verboten. Immer wieder wird auch im Märkischen Kreis versucht, Vögel durch Fallen oder Netze illegal zu fangen. Auffällige Volieren (große Käfige) oder Habichtfangkörbe sind klare Anzeichen für mögliche Verstöße. „Wenn Ihnen so etwas auffällt, melden Sie es bitte sofort“, appellierte Sabine Trienke. Manchmal sollen Tiere sogar getötet werden. Tauben, die auffällig rot angemalt wurden, sind oft ein Giftköder für das illegale Töten von Greifvögeln. Das Gift tötet nicht nur den Greifvogel, auch die Taube wird dadurch vergiftet und stirbt qualvoll.
Erlaubte Ausnahmen
Erlaubt ist dagegen das vorübergehende Aufpäppeln verletzter oder geschwächter Tiere, bis sie wieder in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Eine spätere Vermarktung ist nicht erlaubt, die Tiere müssen zurück in die Natur entlassen werden.
Die Wildtierkriminalität betrifft nicht nur lebende Tiere, sondern auch Produkte wie Elfenbein, Bärenfälle oder andere Trophäen. Vielen sei bewusst, dass Elfenbein aus Artenschutzgründen tabu sei, sagte Sabine Trienke. „Weniger bekannt ist jedoch, dass auch alte Klaviere mit Elfenbeintasten oder präparierte Tiere aus Nachlässen meldepflichtig sein können.“
Ob ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt wird, hängt vom jeweiligen Schutzstatus des Tieres ab. Die Untere Naturschutzbehörde prüft jeden Einzelfall und leitet entsprechende Verfahren ein.