Um die Städte zu entlasten werde die noch vorhandene Ausgleichsrücklage um 16 Millionen abgeschmolzen, teilt die Kreisverwaltung mit. Zudem sei erstmals eine globale Minderausgabe von 7 Millionen eingeplant worden, was bedeutet, dass dieser Betrag bei dem beschlossenen Haushalt im Jahr 2024 eingespart werden muss.
Hebesatz für Kreisumlage gesenkt
Wichtiges Detail für die Kreiskommunen: Hatten Landrat Olaf Schade und Kämmerin Andrea Stöhr vor gut sechs Monaten noch mit einem Hebesatz für die Kreisumlage von 42,2 Prozent kalkuliert, nannte die Kreisverwaltung in den Änderungslisten, die Grundlage für den Kreistagsbeschluss waren, jetzt einen Wert von 40,74 Prozent.
Für die neun kreisangehörigen Städte sind damit insgesamt 8,96 Millionen Euro weniger Überweisungen ins Schwelmer Kreishaus verbunden. Auf die einzelnen Städte verteilt sich diese Summe wie folgt Breckerfeld 184.617 Euro, Ennepetal 977.008 Euro, Gevelsberg 833.665 Euro, Hattingen 1,44 Millionen Euro, Herdecke 532.616 Euro, Schwelm 840.578 Euro, Sprockhövel 551.608 Euro, Wetter 701.343 Euro und Witten 2,9 Millionen Euro.
Möglich hätten dies Veränderungen auf einer Vielzahl von Haushaltspositionen gemacht: „Unter dem Strich bleibt eine Verbesserung des Ergebnisses zum Haushaltsplanentwurf aus September 2023 von annähernd 9 Millionen“, teilt die Kreisverwaltung mit.
Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Die Bemessungs- beziehungsweise Umlagegrundlage hierfür sind die Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte.
Der Kreis benötigt und verwendet das Geld für Leistungen und Aufgaben, die er im Interesse aller Bürger übernimmt und die von den Städten nicht angeboten werden. Das sind beispielsweise die Bereiche Bevölkerungsschutz, Ausländeramt und Veterinärwesen, Betreuung von Langzeitarbeitslosen, Heimaufsicht, Pflege und Kindergesundheit sowie soziale Beratungsangebote.
40 Prozent des Kreisetats fließen ins Bürgergeld
Insgesamt 333 Millionen Euro – und damit gut 40 Prozent – des Kreisetats stehen dabei im Zusammenhang mit Bürgergeld. Rund 36 Millionen Euro davon müssen vom Kreis finanziert werden. Der Rest sind Bundesmittel, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden. Sie sind damit quasi ein durchlaufender Posten.
Den größten Ausgabenblock bildet 2024 mit knapp 114 Millionen Euro die Umlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zahlen muss. Mit 107 Millionen Euro ebenfalls dreistellig sind die Aufwendungen in den Bereichen Sozialhilfe, Leistungen für pflegebedürftige Menschen, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.
Am 22. März ebenfalls beschlossen wurde die Absicht von Kreispolitik und Verwaltung, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025, aufzustellen.