Lüdenscheids Kämmerer Sven Haarhaus hat im Finanzausschuss am Donnerstag, 29. Januar, über den Stand der Arbeiten an einem genehmigungsfähigen Doppelhaushalt 2026/27 informiert. Konkrete Sparmaßnahmen nannte er dabei noch nicht.

 

Der Stadt stehen schwierige Zeiten bevor. Hintergrund ist ein jährliches strukturelles Defizit von rund 32 Millionen Euro. Seit Anfang Dezember führe die Kämmerei verwaltungsinterne Gespräche mit allen Fachbereichen, um Sparpotenziale zu identifizieren sowie Möglichkeiten der Prozessoptimierung, Digitalisierung, Aufgabenkritik und interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen, erläuterte er. Dabei würden Aufgaben, Kennzahlen, Personal- und Ressourcenlagen sowie Budgets analysiert.

Sven Haarhaus betonte, dass diese Gespräche nicht als reine Kürzungsrunden angelegt seien, sondern der langfristigen Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt dienen sollen. Positiv bewertete er, dass es derzeit keine neuen finanziellen Verschlechterungen gebe und sich das Gewerbesteueraufkommen auf einem erwarteten Niveau befinde. Sorgen bereiten weiterhin die stark steigenden Kosten für Hilfen zur Erziehung.

Die Verabschiedung des Doppelhaushalts stellte er auf Nachfrage von Jupp Filippek (Die Linke) bis zu den Sommerferien in Aussicht. Als zentrale Zukunftsaufgabe sieht er insbesondere die Digitalisierung der Verwaltung, auch vor dem Hintergrund von Personalausscheiden und Fachkräftemangel, die er eher als Chance, denn als Risiko bewertet. Die Einschränkungen durch die vorläufige Haushaltsführung nannte Haarhaus nach den Erfahrungen der Vorjahre, als der Haushalt auch zumeist mit leichter Verspätung verabschiedet wurde, „gängige Praxis“, kein Grund also zur Sorge.

Während der vorläufigen Haushaltsführung darf die Stadt Lüdenscheid ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen (Investitionsmaßnahmen) oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen.