Die Gemeinde Schalksmühle muss sparen, das machte Jörg Schönenberg deutlich. Er erklärte: „Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir möglicherweise nicht umhinkommen, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) in Erwägung zu ziehen.“ Als Grund dafür nannte er die gestiegenen Ausgaben der vergangenen Jahre. Zugleich merkte Schönenberg aber an, dass die „Förderung der lokalen Wirtschaft, die Ansiedlung neuer Unternehmen und die Unterstützung unserer Betriebe“, ebenfalls in den Fokus rücken sollte, um die Finanzsituation der Kommune zu sichern.
Die Haushaltsrede von Bürgermeister Jörg Schönenberg im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute stehe ich hier, um den Haushalt für das kommende Jahr unter diesem Motto vorzustellen. Dabei kann ich nicht leugnen, dass wir in schwierigen Zeiten leben und dieser Haushaltsentwurf, den wir heute einbringen, die finanzielle Notlage unserer Gemeinde offenlegt. Unser Haushalt steht unter enormem Druck – und wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir möglicherweise nicht umhinkommen, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) in Erwägung zu ziehen, das weitreichende Einschnitte und schwierige Entscheidungen mit sich bringen könnte.
Wir alle wissen, dass die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren zunehmend herausfordernd geworden sind. Die Erträge stagnieren oder sinken sogar, während die Aufwendungen – insbesondere im Sozial- und Bildungsbereich, bei der Infrastruktur und der Pflege öffentlicher Einrichtungen – weiter steigen. Gleichzeitig belasten uns unerwartete Krisen und zusätzliche Anforderungen aus Bund und Land, die wir in unserem Haushalt auffangen müssen. Die Spielräume, die wir noch vor einiger Zeit hatten, sind weitgehend aufgebraucht.
Unsere Rücklagen schmelzen stark ab, und wir stehen vor der Situation, dass wir in Kürze unsere finanzielle Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt sehen könnten. Ein Haushaltssicherungskonzept würde uns zwingen, harte Sparmaßnahmen umzusetzen, die alle Lebensbereiche unserer Gemeinde betreffen könnten: von den öffentlichen Dienstleistungen über die Infrastruktur bis hin zu Angeboten für Familien, Jugendliche und Senioren. Es wäre eine bittere Pille, die wir – wenn möglich – vermeiden sollten, denn sie würde den Handlungsspielraum und die Lebensqualität unserer Gemeinde empfindlich beeinträchtigen.
Doch wir stehen vor einer Verpflichtung, verantwortungsbewusst und vorausschauend zu handeln. Das bedeutet auch, die Realität anzuerkennen und nicht nur das „Hier und Jetzt“ zu betrachten, sondern auch die langfristige Stabilität unserer Gemeinde im Blick zu behalten. Unsere oberste Priorität muss sein, strukturelle Defizite zu beseitigen und Möglichkeiten zu finden, den Haushalt nachhaltig zu konsolidieren. Dazu werden wir alle zusammenarbeiten müssen, um kreative und tragfähige Lösungen zu finden, die zu unserer finanziellen Stabilität beitragen und uns einen Weg aus dieser Krise ermöglichen.
Dabei möchte ich betonen, dass wir nicht nur auf Sparmaßnahmen setzen sollten. Parallel müssen wir alle Möglichkeiten prüfen, unsere Erträge zu steigern. Dies könnte beispielsweise die Förderung der lokalen Wirtschaft, die Ansiedlung neuer Unternehmen und die Unterstützung unserer Betriebe betreffen. Nur wenn wir eine Balance aus Ertragssteigerungen und Kostensenkungen finden, werden wir aus dieser Krise gestärkt hervorgehen können.
Ich weiß, dass wir uns auf schwierige Verhandlungen einstellen müssen und dass uns die bevorstehenden Entscheidungen nicht leichtfallen werden. Doch ich bin überzeugt, dass wir, wenn wir geschlossen und verantwortungsbewusst handeln, gemeinsam eine Lösung finden können, die den langfristigen Interessen unserer Gemeinde dient. Lassen Sie uns diesen Haushalt mit Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit angehen und die notwendigen Schritte einleiten, um die finanzielle Zukunft unserer Gemeinde zu sichern.
Ich möchte an dieser Stelle nicht verhehlen, dass unser Handlungsspielraum stark durch Bundes- und Landesgesetze sowie durch die Umlagehaushalte des Märkischen Kreises und Landschaftsverbandes beeinträchtigt wird. Diese tragen die Hauptverantwortung für die schlechte finanzielle Situation der Kommunen.
Gesamtüberblick
Zunächst möchte ich Ihnen – ergänzend zum Vorbericht – einige Grafiken vorstellen, die Ihnen einen besseren Gesamtüberblick verschaffen sollen.
Die pauschalen Landeszuweisungen haben sich geringfügig erhöht.
Gegenüber der Planung aus dem Vorjahr hat sich für 2025 aufgrund dramatischer Veränderungen auf der Ertragsseite die Situation deutlich verschlechtert.
Die Gewerbesteuererträge sind eingebrochen!
Beim Einkommensteueranteil stagniert die Entwicklung; die Kompensation im Rahmen des Familienlastenausgleichs sinkt sogar.
Bei der Planung der Ansätze für 2025 ist bereits im Vorjahr eine Punktlandung gelungen; ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Bildung und Auflösung entsprechender Rückstellungen lt. Vorbericht.
Die Entwicklung bei der Jugendamtsumlage bereitet große Sorgen; der Hebesatz für 2025 beinhaltet einen globalen Minderaufwand in Höhe von 1 Mio. €. Außerdem hat sich nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes aufgrund eines Gutachtens folgendes ergeben: Der bisher kalkulierte Personalaufwand des Kreisjugendamtes reicht bei weitem nicht mehr aus. Bis Ende 2026 müssen wir mit einer deutlichen Personalaufstockung rechnen.
Durch gute Jahresabschlüsse bis 2023 konnte ein gewisses Polster erwirtschaftet werden, doch der geplante Abbau verläuft rasant.
Die deutliche Verschlechterung gegenüber der Planung aus dem Vorjahr verdeutlicht der Unterschied zwischen den blauen und roten Balken; dabei ist ein globaler Minderaufwand von jährlich 800 T€ und ein Verlustvortrag von 2027 nach 2030 in Höhe von 2,5 Mio. € eingerechnet.
Leider haben sich auch hier die Aufwendungen in der aktualisierten Planung erhöht. Allerdings verbirgt sich hier auch ein gewisser Anteil an freiwilligen Leistungen. Da diese Ansätze auf Ratsbeschlüsse beruhen, habe ich im Entwurf keine Kürzung vorgenommen, denn hierfür benötige ich eine Mehrheit im Gemeinderat.
Jetzt noch einige Diagramme zur Aufteilung von ordentlichen Erträgen und Aufwendungen sowie von Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:
Schon an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob Maßnahmen nicht besser in die Zukunft verschoben werden sollten, oder sogar auf einzelne Maßnahmen verzichtet werden kann, es sei denn, die Ertragsseite (insbesondere Gewerbesteuer) verbessert sich gravierend und die externen Einflüsse (insbesondere die Kreisumlage) bleiben tragbar.
Jahresabschluss 2024
Anders als in der Vergangenheit wird der Jahresabschluss nach meiner Prognose deutlich schlechter ausfallen, als Sie das dem Ergebnisplan entnehmen können. Dies hat 2 Gründe. Zum einem wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von mehr als 2 Mio. € von 2023 nach 2024 gebildet, und zum anderen zeichnet sich seit geraumer Zeit ein deutlicher Einbruch bei den Steuererträgen ab. Rechnen Sie bitte nicht mit einer Umkehr dieser Entwicklung noch in diesem Jahr; dafür gibt es keine Anzeichen!
Gebührenhaushalte
Leider führen auch die Gebührenkalkulationen in den Bereichen Entwässerung, Abfallbeseitigung und Klärschlammentsorgung durchweg zu Steigerungen, obwohl wir einige Risiken aufgenommen haben. Beispielhaft sei hier der Ansatz für die Entsorgungskosten des Kreises genannt; leider konnte zum Zeitpunkt der Kalkulationsaufstellung keine verbindliche Auskunft zur Gebührenentwicklung eingeholt werden. In Absprache mit einer Nachbarkommune haben wir 5 % Steigerung eingerechnet ohne Anspruch darauf, dass dieser Ansatz ausreicht. Da sich diese Entwicklung seit geraumer Zeit angedeutet hat, haben wir Ihnen auch eine moderate Erhöhung der Hundesteuer vorgeschlagen – auch deshalb, um die Mehrbelastungen auf möglichst viele Bereiche zu verteilen.
Grundsteuerreform
Nach reiflicher Überlegung habe ich mich in enger Abstimmung mit dem Kämmerer dafür entschieden, in den Entwurf der Haushaltsplanung einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B aufzunehmen. Zwei Gründe waren dafür ausschlaggebend: Zum einen möchte ich den Haushalt in dieser krisenhaften Zeit nicht mit einem zusätzlichen Steuerausfallrisiko belasten, dass sich nach unserer Einschätzung bei rd. 260 T€ pro Jahr einpendeln würde. Zum anderen entspricht dieses Verfahren der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung auch die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt hat. Kann es daher wirklich das erklärte Ziel sein, die neue Besteuerung durch örtliche Maßnahmen der bisherigen Besteuerung anzugleichen?
Leider muss ich schon aufgrund der Umsetzung der Grundsteuernovelle mit zusätzlichem Personalaufwand in der Steuerabteilung rechnen. Eine Differenzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B würde nach meiner Einschätzung zu weiteren Verwaltungsstreitverfahren führen, die diesen Mehraufwand steigern würden.
Wirtschaftskrise
Da der Haushaltsplanentwurf Mitte Oktober 2024 aufgestellt wurde, enthält er natürlich noch nicht die Auswirkungen der Herbststeuerschätzung, die der „ehemalige“ Bundesfinanzminister am 24.10.2024 veröffentlicht hat. Auch diese Daten werfen ein düsteres Bild auf die nahe Zukunft und ich habe diesmal das Gefühl, dass die Gemeinde Schalksmühle davon besonders betroffen ist. Auch dies war in der Vergangenheit oft anders.
Der Gewerbesteuereinbruch ist eklatant und meine Gespräche mit örtlichen Unternehmen lassen keine kurzfristige Besserung erwarten. Während sich im Herbst 2023 noch ein mögliches Rekordergebnis bei der Gewerbesteuer abzeichnete, befindet sich diese aktuell auf einer rasanten Talfahrt. Die Fraktionsvorsitzenden wurden regelmäßig – insbesondere durch die vierteljährigen Finanzberichte – über diese Entwicklung informiert.
Auch die Gemeinde Schalksmühle wäre im Haushaltsjahr 2025 erstmalig in der Haushaltssicherung gerutscht, wenn nicht die Veränderungen im 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz greifen könnten. Neben der Möglichkeit der Darstellung eines erhöhten globalen Minderaufwandes in Höhe von 800 T€ in jedem Jahr von 2025 bis 2028 verhindert ein Verlustvortrag von 2027 nach 2030 die Pflicht zum HSK. Bitte beachten Sie, dass durch diese Maßnahmen kein zusätzliches Geld in die Kassen der Kommunen gespült wird. Es handelt sich hier lediglich um bilanzielle Instrumentarien, die letztlich die Probleme in die Zukunft verschieben. Ursprünglich wurde die Umstellung des Rechnungswesens mit der Generationengerechtigkeit begründet, davon sind wir aktuell weit entfernt. Ich muss auch an dieser Stelle betonen, dass ich Ihnen nicht garantieren kann, dass die Gemeinde am Ende nicht doch ein HSK für 2025 aufstellen muss. Da unser Haushalt erstmals aufgrund der dargestellten Praktiken einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf, könnte die Aufsichtsbehörde aufgrund der allgemeinen Lage trotzdem ein HSK fordern. Die Konsequenzen habe ich Ihnen zu Beginn meiner Rede aufgezeigt.
Viele Investitionsentscheidungen der letzten Jahre wurden vor dem Hintergrund voller Kassen getroffen; leider hat sich die Situation erheblich verändert. Bitte nehmen Sie die Ergänzung zu Vorlage 77/2024 exemplarisch als Beispiel, ob Sie vor diesem Hintergrund die geplanten Maßnahmen wirklich so umsetzten wollen – besonders wenn die Gesamtkosten deutlich steigen. Aus meiner Sicht sollten wir die Gesamtsituation neu bewerten und über Verschiebungen von Investitionen und/oder über die Reduzierung von Standards bis hin zum Verzicht einzelner Investitionen nachdenken.
Zurzeit wird der Verwendungsnachweis für die Projekte der Regionale 2013 erstellt. Evtl. müssen wir mit einem Rückforderungsanspruch von einem Teil der bereits ausgezahlten Fördermittel rechnen.
Zu beachten ist auch, dass noch zusätzlich 50.000,00 € für den Geh- und Radweg Kuhlenhagen zu berücksichtigen sind.
Außerdem weise ich darauf hin, dass geringfügige Veränderungen, die sich aus der am 05.11.2024 veröffentlichten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 ergeben, ebenfalls noch nicht in dem Haushaltsplanentwurf eingearbeitet sind.
Die Regionalisierung der Herbst-Steuerschätzung, die ich am 07.11.2024 bekommen habe, hat folgende Auswirkungen: Der Einkommenssteueranteil bleibt unverändert; der Umsatzsteueranteil ist leicht rückläufig.
An dieser Stelle auch noch der Hinweis, dass die Flüchtlingszahlen weiter nach oben gehen. Zusätzlicher Aufwand für die Unterbringung muss evtl. noch in die endgültige Fassung des Haushaltsplanes 2025 aufgenommen werden.
Natürlich macht mir auch die Situation des Kreises große Sorgen. Die Prognose hinsichtlich der Entwicklung der Umlagesätze für die Jahre 2026 – 2028 geht von sehr optimistischen Einschätzungen der Umlagegrundlagen aus. Ich teile diese Einschätzung leider nicht. Da der Märkische Kreis außerdem sein Eigenkapital fast vollständig aufgezehrt hat, können Sie sich leicht ausrechnen, was das für uns bedeutet. Der Märkische Kreis wäre bei einem negativen Eigenkapital verpflichtet, eine Sonderumlage für die Kommunen zu erheben. Der Weg dahin ist leider nicht weit!
Und bitte gestatten Sie mir die Bemerkung: „Auf die Hilfe von Bund und Land sollten wir uns nach den bisherigen Erfahrungen nicht verlassen!“
Verschuldung
Im Gesamtfinanzplan können Sie die Entwicklung der liquiden Mittel erkennen. Auch hier hat der Jahresabschluss 2023 mit einem hohen Stand abgeschlossen. Durch die Kanalnetzübertragung auf den Ruhrverband können wir uns bis zum 31.12.2026 von einem Großteil der Altschulden trennen. Kredite zur Liquiditätssicherung waren in Schalksmühle in meiner Zeit als Bürgermeister bis auf ein sehr kurzes Intermezzo nie ein wirkliches Thema. Sollte sich die Gesamtlage bis 2028 nicht spürbar verbessern, wird sich diese Tendenz aber gravierend umkehren. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2025 werde ich Ihnen wie immer auch eine Höchstbetragsberechnung für die möglichen Investitionskredite vorlegen. Spätestens dann werden wir wissen, wo unsere Schuldenuhr am Ende des Finanzplanungszeitraumes stehen könnte.
Fazit
Dieser Haushaltsplanentwurf ist mein letzter und verfügt sicherlich über die schwierigsten Rahmenbedingungen in meiner Zeit als Bürgermeister der Gemeinde Schalksmühle. Vor uns liegen daher sehr schwierige und intensive Haushaltsberatungen. Aufgrund meiner nur noch kurzen aktiven Dienstzeit könnte ich die Problematik auch auf meine Nachfolgerin oder meinen Nachfolger sowie den neuen Gemeinderat verschieben, und zwar frei nach dem Motto: „Augen zu und durch!“
Aber das ist nicht meine Art. Ich lade Sie daher ein, bereits jetzt in einen konstruktiven Dialog über mögliche Verbesserungsmaßnahmen für den Haushalt 2025 einzutreten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Abschluss
Ein Dankeschön sage ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses, die mit der zügigen Erstellung der Mittelanforderungen für diesen Haushaltsplanentwurf dazu beigetragen haben, Ihnen heute einen aussagekräftigen Planentwurf vorlegen zu können.
Aussagen und Erklärungen zu einer Vielzahl von Haushaltsansätzen finden Sie in dem Ihnen vorgestellten Haushaltsplanentwurf 2025. Daher erspare ich Ihnen eine umfangreiche Darstellung an dieser Stelle.
Wie in den Vorjahren werden alle Änderungen, die sich aufgrund der anstehenden Ausschussberatungen noch ergeben werden, in die endgültige Fassung des Haushaltsplanes 2025 eingearbeitet, sofern dies der Gemeinderat beschließt.
Sie erhalten den Haushaltsplanentwurf 2025 als elektronische Datei, die seit heute auf der Homepage der Gemeinde bereitsteht. Natürlich bekommen die Ratsmitglieder, die sich bisher noch nicht am papierlosen Vorlagenwesen beteiligen, den Haushaltsplanentwurf noch in Papierform. Nach Beratung in den Fachausschüssen soll der Haushaltsplan 2025 durch den Gemeinderat am 16.12.2024 beschlossen werden.
Natürlich steht der Kämmerer den Fraktionen für konstruktive Gespräche im Rahmen Ihrer Haushaltsberatungen wie in jedem Jahr zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen nunmehr viel Erfolg bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes 2025 und bitte Sie daher, den Haushaltsplanentwurf 2025 zur Beratung in die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der endgültigen Fassung an den Hauptausschuss zu verweisen.
Meine Rede wird der Protokollniederschrift beigefügt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!