Im Zuge der Grundsteuerreform müssen von allen Kommunen neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt werden. „Bei der Diskussion um eine aufkommensneutrale Anpassung gibt es aktuell unterschiedliche Aussagen zur Rechtssicherheit sowohl eines einheitlichen als auch eines differenzierten Ansatzes“, erlärt Axel Zacharias, der für die CDU Breckerfeld im Haupt- und Finanzausschuss sitzt. So würden die von der Finanzverwaltung NRW ermittelten neuen Messbeträge teils erhebliche Abweichungen im Vergleich zu den bisherigen Ansätzen aufweisen.
Dies hatte auch Kämmerin Sandra Schüler in ihrer Haushaltsrede am 5. November angemerkt (wir berichteten) und die Hebesätze im Haushaltsplanentwurf zunächst aufkommensneutral dargestellt. Am 3. Dezember soll dann final im Haupt- und Finanzausschuss darüber diskutiert werden.
Der Antrag von CDU und SPD
Auf Initiative der CDU und gemeinsam mit der SPD wurde nun vor dieser Sitzung beantragt, die Hebesätze der Grundsteuer nicht zu erhöhen: „Durch die Anpassung der Hebesätze würde es im Jahr 2025 zu nicht nachvollziehbaren Umschichtungen und zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger kommen“, erklärt Axel Zacharias (CDU). Wie er im Gespräch mit LokalDirekt erläutert, sieht der Vorschlag von CDU und SPD vor, den Hebesatz der Grundsteuer B bei 560% zu belassen und nicht auf den – rechnerisch aufkommensneutralen – Wert von 655% anzuheben. Die Grundsteuer A hingegen soll von 270% auf 250% gesenkt werden, was einer abgerundeten Anpassung an den rechnerisch neutralen Wert von 258% enspreche.
Auswirkungen auf die Bürger
Von der Grundsteuer A betroffen sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, also insbesondere Landwirte, die nach dem Antrag von CDU und SPD eine geringere Steuerlast zu erwarten hätten. Die Grundsteuer B wird für bebaute und bebaubare Grundstücke, also Wohn- und Gewerbeimmobilien, erhoben. Ohne den Vorschlag der beiden Parteien könnten die neuen Berechnungsgrundlagen zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. Besonders für Familien, Hausbesitzer und Mieter wäre eine Erhöhung der Grundsteuer B spürbar – entweder durch direkte Kosten für Eigentümer oder durch steigende Mieten.
Mindereinnahmen werden durch stabile Finanzlage kompensiert
„Wir haben der SPD diesen gemeinsamen Antrag vorgeschlagen, weil wir die Auswirkungen der Grundsteuerreform für unsere Bürger möglichst neutral halten möchten – zumindest so lange, bis mehr Klarheit über die rechtliche Lage besteht“, betont Zacharias, der Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss ist. Die stabile und solide Finanzlage der Stadt Breckerfeld erlaube es, die entstehenden Mindereinnahmen im Jahr 2025 durch höhere Schlüsselzuweisungen des Landes zu kompensieren: „Für die folgenden Jahre müssen wir dann sowohl die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen als auch die Rechtssprechung zu Grundsteuerreform abwarten.“