Im August 2022 flieht eine damals 44-Jährige mit ihrem elf Jahre alten Kind vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland - in Halver findet sie ihr neues Zuhause. Die Frau bezieht staatliche Unterstützung, ist aber um Arbeit bemüht. Als sie ein Jahr nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik eine Stelle bekommt, ist sie zunächst glücklich. Nach drei Tagen ist die Euphorie jedoch verflogen - der Job ist wieder weg. Etwas hat der kurze Arbeitseinsatz der Frau allerdings hinterlassen: Sie wird wegen Betruges per Strafbefehl zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Was war passiert? Nun, die inzwischen 47-Jährige hätte dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme mitteilen müssen. Hat sie aber nicht, weshalb sie 128,03 Euro zu Unrecht bekam.

Gegen den Strafbefehl legt die Frau mit Hilfe eines Übersetzers Einspruch ein. Der Fall landet im Amtsgericht Lüdenscheid. Dort wird die Angeklagte ebenfalls mittels Dolmetscherin unterstützt. Für sie wichtig, denn die Ukrainerin begründet die Nichtmeldung ihrer Stelle beim Jobcenter mit einer Sprachbarriere: "Ich verstehe die deutsche Sprache nicht so gut. Den Job habe ich nach drei Tagen verloren. Ich dachte, damit wäre es erledigt. Ich habe die 128 Euro schnell zurückgezahlt. Ich habe nichts gestohlen." Zwei als Zeugen geladene Mitarbeiterinnen des Jobcenters bestätigen den Eingang des Geldes. "Von einer Geldstrafe können wir absehen", findet der Richter und stellt das Verfahren gegen die Halveranerin ein. Damit hat sich ihr Einspruch gegen den Strafbefehl letztlich gelohnt.

Erleichtert verlässt die 47-Jährige den Sitzungssaal. Dabei bedankt und verabschiedet sie sich auf Deutsch, redlich bemüht, alles richtig auszusprechen.