Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Kämmerinnen und Kämmerer aus den Städten haben dem Kreisausschuss dargestellt, welche Konsolidierungsanstrengungen alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises in der Vergangenheit unternommen haben.
Wie die Pressestelle der Stadt Ennepetal am Dienstag, 31. Oktober, mitteilt, hätten die Kreis-Städte deutlich gemacht, dass sie noch erhebliche Konsolidierungsspielräume beim Kreishaushalt sehen: Diese seien mit Blick auf das Rücksichtnahmegebot des Kreises auf die Finanzausstattung der Städte zunächst auszuschöpfen. Es müssten die gleichen strengen Maßstäbe an die Personalwirtschaft, die freiwilligen Aufgaben sowie die erforderlichen Investitionen angelegt werden wie in den Städten. Das sei noch nicht erkennbar.
Sieben Forderungen an den Kreis
Aktuell sei für die Städte nicht belegt, dass der Kreis ausreichend auf ihre Belange Rücksicht genommen hat. Sie erklärten daher, dass sie das Benehmen nicht herstellen werden, also die Eckpunkte des Kreishaushaltes nicht mittragen.
Die Städte haben daher sieben Feststellungen und Forderungen an den Kreis formuliert:
- Das angekündigte Haushaltssicherungskonzept liegt nicht vor.
- Der für 2024 eingeplante globale Minderaufwand von sieben Millionen Euro sollte jedenfalls für alle Planjahre eingeplant werden. Gemessen am Haushaltsvolumen scheint das vertretbar.
- Der Stellenplan sollte nicht ausgeweitet werden. Zusätzliche Bedarfe sollten im Rahmen des beschlossenen Stellenplans aufgefangen werden.
- Der Kreis sollte zusätzliche sämtliche personalwirtschaftliche Maßnahmen einsetzen, die unterschiedlicher Form auch in den Städten genutzt werden oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung von diesen zwingend zu beachten sind (z.B. verzögerte Wiederbesetzung, Verzicht auf freiwillige LOB-Zahlungen u.a.m.)
- Die Finanzierung der Investitionen des Kreises erfolgt wirtschaftlich durch die Städte, also durch die Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der lokalen Wirtschaft. Bei der Entscheidungsfindung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt zwingend zu berücksichtigen. Mehrbelastungen der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen sind möglichst zu vermeiden. Daher sind vor allem die großen Hochbauvorhaben auf ihre zwingende Notwendigkeit dem Grund und der Höhe nach zu überprüfen. Die im aktuellen Entwurf der Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen und -auszahlungen für die Finanzierung der Sanierung des Kreishauses sind schon aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht zu veranschlagen, solange die verschiedenen Sanierungsalternativen noch nicht vorliegen.
- Eine Verabschiedung des Kreishaushaltes sollte zwingend erst erfolgen, wenn die von Kommunalministerin Scharrenbach angekündigten Veränderungen des Haushaltsrechts bekannt und berücksichtigt sind. Sollten diese Auswirkungen auf den Umlagesatz haben, sind diese zu berücksichtigen.
- Spätestens für den Haushalt 2025 ist frühzeitig ein auf Maßnahmen bezogenes freiwilliges Haushaltssicherungskonzept durch den Ennepe-Ruhr-Kreis aufzustellen. Den Städten werden die Eckpunkte im Rahmen der Benehmensherstellung vorgestellt. Nach Einschätzung der Städte liegt das Volumen eines solchen HSK über dem des globalen Minderaufwands.
Gemeinsame Anstrengungen werden fortgesetzt
Dass die Sparanstrengungen von Städten und Kreis nur Erfolg haben werden, wenn die Kommunen insgesamt und vor allem für ihre Sozial- und Jugendhilfeleistungen von Bund und Land auskömmlich finanziert werden, war zwischen Landrat Olaf Schade und den anwesenden Stadtspitzen unstrittig. Die gemeinsamen Anstrengungen dazu „sollen unvermindert fortgesetzt werden“.
Die Sprecher der Fraktionen im Kreistag haben in ersten Reaktionen die Prüfung der Einwendungen der Städte in den Haushaltsberatungen zugesagt.