Bei Ihrem Einkauf am 13. März 2023 bei Kodi an der Wilhelmstraße in Lüdenscheid erteilt eine 32-Jährige dem Geschäft mit ihrer Unterschrift die Erlaubnis, den Kaufbetrag von 23,20 Euro per Lastschrift einzuziehen. Als es dann jedoch zur Abbuchung des Geldes kommt, widerspricht die Frau dieser. Die 23,20 Euro kommen wieder zur 32-Jährigen zurück – Kodi bekommt nichts. Es ergeht Anzeige wegen Betrugs gegen die Frau. Sie muss sich daraufhin im Amtsgericht Lüdenscheid einem Strafrichter stellen.
„Ich habe das nicht mit Absicht gemacht“, beteuert die Angeklagte. Aber es sei ein Widerspruch ergangen, hält der Richter der Aussage entgegen. In der Prozessakte befindet sich ein Schreiben der Bank. Das lässt keinen Zweifel daran, dass nicht fehlende Deckung des Kontos, sondern ein aktives Handeln zum Zurückgehen des Betrags geführt hatte. „Ich kann mir nicht erklären, wie es zum Widerspruch gekommen ist“, so die Lüdenscheiderin.
Sie ist mit sechs Vorstrafen wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Bereits mehrfach war die vierfache Mutter wegen Betrugstaten verurteilt worden, steht unter zweifacher, laufender Bewährung. Zwar sei aufgrund der finanziellen Lage der arbeitslosen, alleinerziehenden Frau nachvollziehbar, dass sie das Geld vielleicht nicht entbehren konnte. Dennoch bleibt es ein Betrug, erklärt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie fordert 750 Euro Geldstrafe.
So lautet am Ende auch das Urteil. Der Richter wertet unter anderem positiv, dass die Lüdenscheiderin den offenen Betrag – mit Inkassokosten auf 79 Euro angewachsen – im August vergangenen Jahres bezahlt hat. Er wird aber auch deutlich: „Irgendwann ist das Maß voll.“ Die Angeklagte müsse aufpassen, nicht auch für kleine Beträge im Gefängnis zu landen.