Im Märkischen Kreis sind aktuell mehr als 5000 Menschen aus der Ukraine als Kriegsflüchtlinge registriert.

Überregionale Nachrichten

Mit der zweiten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Darauf weist die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises hin. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen schutzberechtigte Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten, folglich keinen persönlichen Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen. Die Bundesregelung, die am 27. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, gilt für

  • ukrainische Staatsangehörige sowie deren (nicht-ukrainischen) Familienangehörige
  • Nichtukrainer mit einer unbefristeten ukrainischen Aufenthaltserlaubnis
  • Personen, die am 24. Februar 2022 internationalen oder gleichwertigen Schutz genossen haben.

Soweit in Einzelfällen besondere aufenthaltsrechtliche Prüfungen erforderlich sein sollten, wird sich die Ausländerbehörde mit den betroffenen Personen zur weiteren Klärung in Verbindung setzen.