Uns liegt die Information vor, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde, weil sich das Veterinäramt nicht ausreichend gekümmert hätte. Was genau hat das Veterinäramt gemacht?
Alexander Bange: „Uns liegt keine Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Es hat ein Schreiben gegeben. Die von uns eingeleiteten Maßnahmen sind:
• Sofortige Vor-Ort-Kontrolle nach telefonischem Hinweis.
• Weisung an den betroffenen Betriebsinhaber, die Überreste unverzüglich von der Fläche zu entfernen und zu entsorgen.
• Einsendung eines Teils der Überreste in die Pathologie des CVUA Arnsberg (Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt) mit der Bitte um Prüfung, ob noch eine Altersbestimmung der Knochen möglich ist. Die Einschätzung des wissenschaftlichen Gutachters steht noch aus (Stand Mittwoch, 13 Uhr).
• Prüfung, ob anhand der vorliegenden Fakten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Tierkörper-Beseitigungsgesetz eingeleitet werden kann.„
Zudem erhielten wir gleich mehrfach den Hinweis, dass die zuständige Veterinärin selbst ein Pferd aus der Zucht besitze und dort auch zum Training hingefahren sei. Somit liege ein Interessenkonflikt vor. Ist das so?
„Nein. Kein Mitarbeiter des Veterinäramtes hat oder hatte außerbehördliche Beziehungen zu dem betroffenen Betrieb.“
Mehrere Quellen bestätigen, dass an den Knochen noch Fleisch, Haut und Blut zu sehen gewesen seien (siehe auch Foto im Anhang). Folglich könnten die Überreste noch nicht so alt sein. Ich habe keine Ahnung, wie sich ein Tier zersetzt. Daher die Frage: Woran machte Ihre Veterinärin das fest? Normalerweise gibt es ja auch Tierfraß, sodass schnell nur noch Knochen übrig sind, wie man es von Reh-Kadavern, etc. im Wald kennt.
„Die Einschätzung bezüglich des Alters der Überreste erfolgte mit den vor Ort verfügbaren Möglichkeiten aufgrund der Fachkenntnisse der anwesenden Veterinärin als wissenschaftliche Gutachterin. Die an den Knochen feststellbaren Befunde sowie die bisher nachvollziehbaren äußeren Einflüsse lassen unter Bezug auf die einschlägige Fachliteratur auf eine anaerobe Zersetzung (Verwesung unter Ausschluss von Sauerstoff) schließen. Der Kadaver war nach den bisher ermittelbaren Daten durch einen Misthaufen weitestgehend vor den normalen äußeren Umwelteinflüssen geschützt.
Auch die Zusammensetzung der Mikroorganismen ist in einem Misthaufen eine andere als zum Beispiel im Waldboden. Die vorgenannten Punkte beeinflussen maßgeblich die Art und Weise, in der ein Tierkörper über die Zeit verwest. Daher ist aus fachlicher Sicht ein Vergleich mit einem Kadaver, der im Wald jeglichen Witterungseinflüssen und Fraßschäden ausgesetzt ist, nicht plausibel.“

Eine weitere Frau meldete sich bei uns. Sie hatte bereits in der vergangenen Woche das Ordnungsamt der Stadt Altena kontaktiert. Es gibt weitere Misthaufen mit Knochen drin. Ist Ihnen das bekannt?
„Beim Kreisveterinäramt ist weder aus der Bevölkerung noch vom Ordnungsamt Altena eine entsprechende Meldung eingegangen.“
Anmerkung der Redaktion: Das Ordnungsamt der Stadt Altena gibt auf Nachfrage an, dass Ende Januar ein solcher Misthaufen gemeldet worden sei. Man habe diesen kontrolliert, allerdings festgestellt, dass dieser auf Iserlohner Gebiet liegt und dies an die Nachbarkommune weitergeleitet.
Es gibt wilde Geschichten, so ist die Rede von toten Pferden auf Weiden, etc. In Nachrodt sorgte beispielsweise mal eine tote Kuh für Aufregung und im vergangenen Jahr auch ein offensichtlich verletztes Pferd. Außerdem ist immer wieder die Rede davon, dass Pferdekadaver im Teich und in einem Loch in der Wiese hinterm Hof entsorgt werden. Ist das so?
„Soweit Sachverhalte bei uns zur Anzeige gekommen sind, wurden diese zeitnah vor Ort überprüft. Dabei festgestellte Missstände hatten entsprechend behördliche Maßnahmen bzw. Sanktionen zur Folge.“
Ein weiteres Thema sind die Zäune. 2024 starb ein Pferd, dass im Stacheldraht hing. Es lag nachweislich mehrere Tage dort, da es nicht aufgefallen sei. Damals entfachte eine Diskussion, da Stacheldraht eigentlich verboten ist. Auch die Ordnungsämter hätten dies zur Sprache gebracht. Uns wurde zugetragen, dass dies erlaubt sei, da es sich um eine Mischhaltung (Anm. d. Red.: Es sollen auch Kühe auf den Wiesen sein) handele, die aber in diesem Bereich gar nicht gegeben sei. Es gibt Leitlinien, wie ein Pferdezaun aussehen sollte. So ist es dort nach eigener Sichtkontrolle nicht – oder zumindest nicht überall. Aus Kreisen der größeren Mitbewerber, die uns ebenfalls kontaktierten, wird bemängelt, dass mit zweierlei Maß seitens des Kreises gemessen werde. Die einen würden ständig kontrolliert und bekämen Auflagen. Auch seien zig Misthaufen an Waldrändern ein Unding, da es Gesetze dafür gebe und man müsse nachweisen, dass diese regelmäßig abgefahren werden – also nur als Zwischenlager dienen. Somit sei allein die Tatsache, dass es Misthaufen gäbe, die sechs Jahre und länger lagern, eine Ordnungswidrigkeit. Auch wurde die Frage gestellt, ob der Boden im Bereich der Misthaufen nicht zu stark belastet würde durch die Kadaver (Stichwort Botulismus). Was sagen Sie dazu? Wird mit zweierlei Maß gemessen? Warum darf er das und andere nicht?
„Der angeführte Vorfall im Jahr 2024 ist im Rahmen eines behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens abschließend bearbeitet worden. Darüber hinaus wurden dem Tierhalter zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle dieser Art geeignete Auflagen in Form einer Ordnungsverfügung gemacht. Die Einhaltung dieser Auflagen wird kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln erfolgt eine entsprechende Sanktionierung.
Wie bereits erwähnt ist die Entsorgung von Tierkadavern auf anderem Wege als über die Tierkörperbeseitigungsanlage ein Verstoß gegen das Tierkörper-Beseitigungsgesetz. Dementsprechend werden Anzeigen dieser Art im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft und entsprechend geahndet.
Rein fachlich ist zu sagen, dass eine Kontamination des Bodens durch darauf liegende Kadaver sicher nicht auszuschließen ist. Dies gilt aber unabhängig davon, um welche Art von Kadaver es sich handelt.“

Auffällig ist, wie groß der Aufschrei auch unter den Pferdezüchtern und Reitern ist. Oft fällt der Satz: „Wir verstehen nicht, wieso das Veterinäramt da nicht durchgreift.“ Natürlich sei es so, dass es nicht immer optimal laufe, aber niemand sonst, könne sich derartige Zustände leisten. Auch seien gerade im Winter oder heißen Monaten viele Pferde in einem schlechten Zustand. Die Missstände seien allgemein bekannt, jedoch würden Hinweise an das Veterinäramt nicht helfen. Frage: Ist es so, dass Ordnungsämter, Reiter, Spaziergänger, etc. sich sehr oft an das Veterinäramt wenden und Sie nie tätig werden?
„Jede Anzeige, die bei uns eingeht, wird bearbeitet. Bei Bedarf werden selbstverständlich geeignete Maßnahmen eingeleitet.“
Der Unmut ist auch seitens der Behörden durchaus spürbar. „Die kommen und sagen ,alles ok‘“. Woran machen Sie das fest? Also was muss für „alles ok“ seitens des Pferdehalters gegeben sein.
„Jede Tierhaltung ist anhand der uns zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen zu beurteilen. Feststellungen bei vor Ort-Kontrollen werden fachlich durch die wissenschaftlichen Gutachter (Veterinäre) unter den Rechtstext subsumiert. Bei Rechtsverstößen folgt eine Ahndung entweder über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder durch das Auferlegen von behördlichen Auflagen in Form von Ordnungsverfügungen.“
Wie bewerten Sie die Haltung? Ist sie völlig in Ordnung und alles wirklich nur ein persönlicher Rachefeldzug, wie der Pferdezüchter sagt, oder ist es grenzwertig, Ihnen sind aber die Hände gebunden oder gibt es tatsächlich schwerwiegende Missstände?
„Der betroffene Betrieb unterliegt regelmäßigen Kontrollen. Allein aufgrund der Größe der Tierhaltung erfolgen hier planmäßige Regelkontrollen. Darüber hinaus wird der Betrieb anlassbezogen kontrolliert. Jeder eingehenden Beschwerde wird nachgegangen. Sofern dabei tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden sollten, werden diese ordnungsbehördlich geahndet.
Vor diesem Hintergrund wurde die aktuelle Beschwerde rechtlich eingeordnet und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die tierischen Überreste von der Fläche zu entfernen und zu entsorgen.“
In einem Betriebsportrait in der Fachzeitschrift „Reiter und Pferde in Westfalen“ steht, dass der Sohn den Betrieb 2014 übernommen hat. Sie sagen, die Betriebsübernahme war erst nachdem das Pferd auf dem Mist landete. Was stimmt denn jetzt? Demnach wäre er ja doch in der Verantwortung. Außerdem war es zuvor ein gemeinsam geführter Familienbetrieb, oder?
„Nach hiesiger Aktenlage erfolgte die steuerrechtliche Überschreibung des Betriebes im Jahr 2014. Allerdings blieb der ehemalige Betriebsinhaber (Vater des derzeitigen Betreiber) weiterhin als Verantwortlicher für die Pferdehaltung, Versorgung und Aufzucht im Betrieb tätig. Er war laut den Akten bei Vor-Ort-Kontrollen und behördlichen Maßnahmen der zuständige Ansprechpartner für alle Belange des landwirtschaftlichen Betriebes (u.a. auch die Entsorgung von Tierkörpern).
Sein Sohn war in dieser Zeit für die Vermarktung der Verkaufspferde verantwortlich. Im Jahr 2022 schied der Vater aus dem Familienbetrieb aus und der Sohn übernahm die Gesamtverantwortung auch für das Management der gehaltenen Pferde und Rinder.“
Lesen Sie dazu auch:
Teil 1: Die Debatte um die Pferdezucht am Wixberg
Teil 4: Die Stellungnahmen der Verbände
Und aus dem Archiv:
Mitglieder entziehen Pferdezüchter das Vertrauen