Eigentlich sollte es ein entspannter Spaziergang werden, doch zeigte der Labrador großes Interesse an einer Wiese neben dem Flugplatz. „Auf nahezu dem gesamten Grundstück wurde augenscheinlich mit einem Miststreuer Pferdemist gestreut. Während des Spaziergangs an und um das besagte Feld herum, konnten mehrfach und an mehreren Stellen Überreste von einem Tier festgestellt werden“, erzählen die Spaziergänger im Gespräch mit LokalDirekt. Die alarmierte Polizei kam. Dies bestätigt auch Christof Hüls, Sprecher der Märkischen Kreispolizeibehörde: „Ja, es gab dort einen entsprechenden Einsatz unter dem Stichwort „verdächtige Feststellung“. Wir sind allerdings nicht weiter tätig geworden und haben den Fall an das Ordnungsamt abgegeben.“ Doch auch das Ordnunsamt war nicht zuständig, wie eine Nachfrage bei der Stadt Iserlohn ergab. Denn, „da der Märkische Kreis für die Beseitigung toter Tiere zuständig ist, wurde die Meldung offenbar direkt an das dortige Veterinäramt gegeben“, wie Stadtsprecherin Christiane Schönfelder mitteilte.
Auch das Veterinäramt wurde kontaktiert. Und dort konnte der Fall auch aufgeklärt werden. „Die zuständige Veterinärin war am Tag der Anzeige vor Ort“, teilt Alexander Bange, Pressesprecher des Märkischen Kreises auf Anfrage mit. Die Veterinärin bestätigte den Fund. Aufgrund der noch auffindbaren Knochenteile gehe das Veterinäramt von einem erwachsenen Pferd aus. Allerdings seien die Überreste bereits stark verwest und durch den Miststreuer zusätzlich beschädigt gewesen.
Warum das Pferd auf dem Feld landete, ist nicht ganz klar. Denn eigentlich müssen Nutztiere durch den Abdecker abgeholt werden. „Die Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanlage (hier im MK: SecAnim) ist für Tierhalter von landwirtschaftlichen Nutztieren verpflichtend nach dem Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Der Verstoß gegen diese Rechtsgrundlage ist eine Ordnungswidrigkeit“, heißt es in der Stellungnahme des Märkischen Kreises.
Das Grünland wird von einem Iserlohner Pferdezüchter bewirtschaftet, die Flächen befinden sich auf Altenaer, Nachrodter und Iserlohner Gebiet. Rund um den Hof gab es immer wieder Diskussionen – auch in Nachrodt-Wiblingwerde, da die Pferde und Rinder am Dümpel immer wieder für Ärger sorgten. Allerdings wird der Hof inzwischen von der nächsten Generation bewirtschaftet. „Seitdem der Hof in der nächsten Generation ist, ist es zwar besser, aber noch nicht zufriedenstellend, da es immer wieder zu Problemen kommt“, heißt es vom Nachrodt-Wiblingwerder Ordnungsamt. Gerade im Sommer, wenn die Pferde auf Gemeindegebiet stehen, gibt es immer wieder hitzige Diskussionen um die Pferdehaltung.
Die große Frage ist jedoch, wie es überhaupt zu so einem Vorfall kommen kann? Fällt ein totes Pferd im Mist nicht auf? LokalDirekt hat beim Veterinäramt nachgefragt, in wie weit der Hof kontrolliert wird. „Der hier wohl angesprochene Tierhalter hat zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben auch noch behördliche Auflagen von unserer Seite zu erfüllen. Eine regelmäßige Kommunikation findet allein aufgrund der Größe des Betriebes regelmäßig statt“, heißt es in der Antwort, die Pressesprecher Alexander Bange liefert.

Das Veterinäramt betont, dass die Schuld nicht beim jetzigen Inhaber liege. In der schriftlichen Antwort heißt es: „Nach hiesigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem Misthaufen, in dem die tierischen Überreste enthalten waren, um eine Altlast aus der Zeit vor der Betriebsübernahme durch den derzeitigen Tierhalter. Der Mist wurde nachweislich mindestens 5 bis 6 Jahre unberührt an einem Standort gelagert. Ein nachträgliches Einbringen der Überreste ist auszuschließen. Vielmehr lässt der Zustand der gefundenen Körperteile darauf schließen, dass das Pferd bereits beim Aufschütten des Misthaufens dorthin verbracht wurde. Dieser wurde nachweislich vom Vorbesitzer des Betriebs angelegt.“
Das bestätigt auch der Tierhalter. Und erklärt auch seine Sicht: „Wir brauchten für die Fläche noch etwas Mist zum Düngen und haben dafür einen alten Misthaufen aufgelöst. Das ist dumm gelaufen. Ich wusste das nicht.“ Doch wie konnte das Pferd überhaupt dort landen? Der Vorbesitzer war der Vater des jetzigen Tierhalters. Ein klassischer Familienbetrieb also. Auf die Frage, wie man solche Vorgänge nicht mitbekommt, erklärte der Nachfolger: „Früher war es so, dass wir, wenn ein Tier starb, schon einmal was für den Hund abgemacht haben. Das ist ja gutes, unbehandeltes Fleisch. Besser bekommt man es vom Metzger nicht. Tote Tiere lagen bei uns in der Nähe des Misthaufens. Ich denke da wird Mist drüber gefallen sein und dann wurde es vergessen.“ Heute gehe das so eh nicht mehr, da SecAnim nur noch ganze Tierkörper mitnimmt.“
Selbst wenn der jetzige Tierhalter davon gewusst hätte, sei er rechtlich nicht Schuld, wie das Veterinäramt erklärt: „Bei landwirtschaftlichen Betrieben muss jeglicher Betriebsinhaberwechsel bei der Tierseuchenkasse (genauer dem dortigen Landeskontrollverband (LKV)) gemeldet werden. Das Kreisveterinäramt erhält dann im Nachgang eine schriftliche Information darüber, damit die notwendigen Tierseuchendaten in den entsprechenden EDV-Datenbanken übertragen werden können. Veterinärrechtlich und für die oben genannte Meldung ist ausschließlich von Interesse, wer als verantwortlicher Tierhalter Ansprechpartner der zuständigen Behörden für den Betrieb ist.“
Der Tierhalter hat inzwischen alle Teile des Pferds, die sichtbar waren, eingesammelt und entsorgt. „Insgesamt handelt sich um eine Fläche von rund vier Hektar. Die Teile waren auf einem Bereich von etwa 20 mal 30 Metern. Dieser Bereich wird dieses Jahr auch nicht bewirtschaftet. Ich werde die Fläche mähen und das Gras dann liegen lassen“, erklärt der Landwirt. Alexander Bange erklärt: „Das betroffene Grünland sollte zumindest in diesem Jahr nicht zur Gewinnung von Futtermitteln genutzt werden, da sich in tierischen Überresten nicht selten Keime bilden, die bei oraler Aufnahme zu schweren Erkrankungen und auch zum Tod der Tiere führen kann, die das Futter fressen. Der betroffene Tierhalter wurde angewiesen, die noch sichtbaren Überreste unverzüglich zu entfernen. Ein Kontamination der Fläche kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Daher sollten hier in nächster Zeit keine Tiere weiden oder Futter aus dem Aufwuchs gemacht werden. Auch Hundehalter sollten vermeiden, dass ihre Tiere auf der Fläche laufen oder auch Gegenstände von dort aufnehmen.“

Große Konsequenzen hat der Fall übrigens nicht: „Vermutlich entstehen dem Betreiber durch den Verlust der von dieser Fläche gewonnenen Futtermittel enorme finanzielle Einbußen. Ob privatrechtliche Ansprüche von betroffenen Dritten bestehen, kann hier nicht beurteilt werden“, heißt es in der Mail des Kreises. Davon wird der Tierhalter keinen Gebrauch machen: „Der finanzielle Schaden ist bei den aktuellen Heupreisen gering. Das ist vielleicht ein Ballen, der mir fehlt.“
Zudem handele es sich nach Auskunft des Kreises, um einen Verstoß gegen das oben genannte Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Dieser wurde explizit durch den vorherigen Betriebsinhaber begangen und nicht vom jetzigen Tierhalter: „Veterinärrechtlich und für die oben genannte Meldung sei ausschließlich von Interesse, wer als verantwortlicher Tierhalter Ansprechpartner der zuständigen Behörden für den Betrieb ist.“