Der Verfügungsfonds Anmietung sei ein Modul der NRW-Initiative Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Rat. Dieser Anmietungsfonds beziehe sich in seinem Volumen (beantragte Förderhöhe) auf eine von den Städten geschätzte Zahl erwarteter Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen in den zentralen Einkaufslagen der Innenstädte und Ortszentren, bei denen die Stadt eine Zwischennutzung in Betracht ziehe.
„Förderfähig sind die der Stadt entstehenden Mietkosten bis zu 70 Prozent der nachgewiesenen Altmiete bzw. der ortsüblichen Miete (ca. 10 €/m2) für maximal 300 m2 pro Lokal für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Bei Weitervermietung an Interessentinnen oder Interessenten darf die Altmiete um bis zu 80 Prozent vermindert werden.“ Ergänzend dazu würden die Kosten zur Herrichtung leerstehender Lokale, für die eine Nachnutzung vorgesehen ist, gefördert, „wenn die Umbaukosten zwischen 5000 und 15.000 Euro liegen und der Betrag von 200€/m2 nicht überschritten wird“.
Die Stadt Plettenberg beabsichtigt laut Sitzungsvorlage, für neun leerstehende Immobilien eine Folgenutzung zu etablieren. Allerdings fehlten zum kurzfristig erfolgten Förderaufruf noch Informationen zu Detailfragen, so die Verwaltung. Der Beschlussvorschlag enthält daher den Vorbehalt der Förderzusage.
Entscheidung über Elsebrücke soll vertagt werden
Auf der Tagesordnung der Ratssitzung stehen darüber hinaus u. a. die Beschlüsse zur Schaffung eines Gewerbegebietes auf der ehemaligen Freibadfläche im Grünetal, zur finanziellen Aufstockung des Programms zur Förderung von Mini-PV-Anlagen sowie der Bebauungsplan Alter Weg in Ohle.
Die Entscheidung, ob eine Fußgängerbrücke über den Elsebach zwischen Am Wall und Schlieffen- bzw. Viktoriastraße gebaut wird, wird voraussichtlich vertagt. Die CDU-Fraktion hatte im Bau- und Liegenschaftsausschuss weiteren Beratungsbedarf angemeldet.
CDU-Antrag: Maiplatz-Gestaltung erneut beraten
Mit einem Antrag möchte die CDU-Fraktion den Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses (PUA) zur Neugestaltung des Maiplatzes vom 15. Februar aufheben (LokalDirekt berichtete). Sie begründet dies damit, dass der PUA mit diesem Beschluss seine formelle Zuständigkeit gemäß der Hauptsatzung der Stadt Plettenberg in ihrer aktuellen Fassung überschritten habe. Zur Überplanung des Maiplatzes existiere ein Beschluss des Rates. Dieser sehe zwar eine Reduzierung der PKW-Stellplätze vor, nicht jedoch den Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs. Vor der Neuberatung der Maiplatzumgestaltung, die ausschließlich dem Rat vorbehalten sein solle, fordert die CDU-Fraktion die aus ihrer Sicht überfällige Erstellung eines Parkraumkonzepts.









