Die Gegenstände können ab sofort in einer Online-Vorschau auf www.sonderauktionen.net angesehen werden, indem man auf der angezeigten Karte Lüdenscheid auswählt. Ab dem Start der Auktion am 29. August haben Interessierte dann zehn Tage lang Zeit mitzubieten.
Gebote im Rückwärtsverfahren
Die Ersteigerung läuft, anders als üblich, als Rückwärtsaktion ab. Für jeden Gegenstand gibt es einen Mindestverkaufspreis und eine Laufzeit. Verteilt über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Verkaufspreis wird den Bieterinnen und Bietern angezeigt. Möchten Bieterinnen und Bieter Stadt den Gegenstand zum angezeigten Kaufpreis erwerben, geben sie ein Gebot ab.
Als weitere Möglichkeit kann man im Vorhinein einen Wunschpreis festsetzen. Wenn sonst niemand ein Gebot abgibt oder das eigene Gebot höher liegt, erhält man den Zuschlag, wenn der fallende Kaufpreis das Wunschpreisangebot erreicht.
Zuschlag verpflichtet zum Kauf
Es wird darauf hingewiesen, dass Gebote bei Zuschlagserteilung zum Kauf verpflichten. Alle online ersteigerten Fundsachen, mit Ausnahme des Kleinmaterials, bei dem Versandkosten eingetragen sind, müssen nach Zuschlag bei der Stadt Lüdenscheid abgeholt werden.
Die ersteigerten Fahrräder und sperrigen Fundsachen können nur nach vorheriger Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung (Telefon 02351-171192 oder 02351-171657) in der Zeit vom 9. bis 13. September abgeholt werden.