Schiedspersonen werden beispielsweise bei Nachbarschaftskonflikten – wenn die Hecke zu hoch ist, die Zweige der Bäume zu weit ins benachbarte Grundstück ragen oder Schnee nicht geräumt wird – aber auch bei strafrechtlichen Delikten wie Beleidigungen oder Bedrohungen tätig.
Sie versuchen, in ruhiger Atmosphäre zu vermitteln und hören zu, ohne dabei selbst zu richten. Sie helfen, indem sie die Beteiligten an einen Tisch holen, damit diese wieder miteinander ins Gespräch kommen und selbst zu einer Lösung des Konfliktes gelangen.
Anforderungen an eine Schiedsperson
Die Stadt Lüdenscheid sucht eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II. Die Bewerber müssen zwischen 25 und 75 Jahren alt sein und in dem Bezirk wohnen. Dieser umfasst die Stadtteile Wehberg, Gevelndorf, Freisenberg, Eggenscheid, Dickenberg, Rathmecke und Krummenscheid. Eine Schiedsperson wird vom Rat der Stadt gewählt und vom Amtsgericht vereidigt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Juristische Vorkenntnisse sind für das Ehrenamt nicht erforderlich. Gesucht wird eine kommunikative Person mit guter Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Geduld. Bewerber sollten außerdem PC-Kenntnisse zur Textverarbeitung sowie die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen mitbringen. Außerdem sollte die Bereitschaft vorhanden sein, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) bietet Seminare und Schulungen an, die von der Stadt Lüdenscheid bezahlt werden. Für die Schlichtungsverhandlungen stellt die Stadt einen Raum im Rathaus zur Verfügung. Für ihr Ehrenamt erhalten Schiedspersonen eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro im Jahr. Durchschnittlich umfasst der Arbeitsaufwand zehn bis zwölf Verhandlungen jährlich. Etwa zehn Stunden im Monat sollte man für das Ehrenamt einplanen.
Wer sich vorstellen kann, neue Schiedsfrau oder neuer Schiedsmann zu werden, kann bis zum 27. Oktober eine formlose schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf einreichen. Das geht per E-Mail oder per Post an die Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Lüdenscheid über die Suchfunktion unter dem Stichwort „Schiedsamtswesen“ oder unter www.schiedsamt.de zu finden.