Lüdenscheid. Schon länger herrscht zwischen einem 70-jährigen Lüdenscheider und einer Nachbarin ein angespanntes Verhältnis. Am Nachmittag des 3. Oktober 2020 soll die Situation eskaliert sein. Vom Balkon aus soll der Rentner der Frau auf den Kopf gespuckt und sie als Schlampe und Arschloch bezeichnet haben. Daraufhin erstattet das mutmaßliche Opfer Anzeige wegen tätlicher Beleidigung. Der Fall landet im Amtsgericht Lüdenscheid.
„Regenwasser statt Spucke“
Vehement streitet der Angeklagte den Vorwurf des Spuckens ab. Eine Erklärung, warum die Frau darauf gekommen sei, hat der Rentner direkt parat: „Die Gullys an den Balkons sind kaputt.“ Am besagten Tag sei Regenwasser vom oberen Balkon derart in seinen Blumenkasten getropft, dass Dreckspritzer auf seinem Tisch gelandet seien. Er habe das dann gesäubert. Die Nachbarin sei unter seinem Balkon hervorgekommen und habe ihn beschuldigt, sie angespuckt zu haben.
„Dann müsste ich ja durch die Balkonplatte gespuckt haben“, so der 70-Jährige. Die Beleidigungen betreffend spielte der Angeklagte das Ganze runter. Sie habe ihn auch immer wieder beleidigt. „Ich habe nur gesagt, ‚Du bist auf dem Weg, asozial zu werden'“, gibt der Angeklagte zu.
Angeklagter muss 150 Euro an Kinderhospiz zahlen
Der Lüdenscheider verliert sich in Erklärungen über seine Lebenssituation. Immer wieder muss der Richter ihn zum Thema der Verhandlung zurückholen. So berichtet der Rentner, dass sich die Nachbarin um seine kranke Mutter gekümmert habe. Seit ihrem Tod vor ein paar Monaten sei Ruhe eingekehrt. Mit Blick darauf und auf das leere Vorstrafenregister des Mannes, stellt das Gericht das Verfahren vorläufig gegen Zahlung von 150 Euro an das Kinderhospiz in Olpe ein.