"Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) begrüßt ausdrücklich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, mit dem die Klage gegen den geplanten Neubau der Lennebrücke in Nachrodt-Wiblingwerde abgewiesen wurde", heißt es in einer Pressemitteilung der Handelskammer. Damit reagiert der Verband auf das Urteil, das am vergangenen Freitag gesprochen wurde. Das Oberverwaltungsgericht lehnte die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Eine Revision ist ebenfalls nicht zulässig.

Allerdings kann der Grundstückseigentümer sein Recht, Revision einzulegen, einklagen. Und zwar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dafür gibt es Fristen. In der Ratssitzung am Montag war das Ganze auch Thema. Dort waren sich die Nachrodt-Wiblingwerder in Randgesprächen fast einig, dass der Grundstückseigentümer dies vermutlich tun wird, vor allem, um den Bau weiter hinauszuzögern. "Er wird bestimmt genau bis zum Ende der Frist warten und dann einreichen und beim Bundesverwaltungsgericht liegt die Bearbeitungszeit bei fast einem Jahr. Dann wissen wir ja schon, was uns erwartet", sagte ein Besucher. Der Sieg vor Gericht in Münster sei lediglich ein Etappensieg. Zu oft sei man bereits enttäuscht worden.

Die SIHK präsentiert sich derweil deutlich optimistischer: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft in der Region und eine klare Bestätigung dafür, dass der dringend benötigte Neubau jetzt ohne weitere Verzögerungen kommen muss", erklärt Stefan Nickel, SIHK-Teamleiter Standort und Infrastruktur. Die Lennebrücke sei eine unverzichtbare Verkehrsader für die Erreichbarkeit, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Lennetal und im gesamten Märkischen Südwestfalen. Die Wirtschaft sei auf funktionierende Verkehrsverbindungen angewiesen – "nicht irgendwann, sondern jetzt“, betonte Stefan Nickel.

Die SIHK fordere deshalb, die weiteren Verfahrensschritte, die für den Neubau der Brücke noch anfallen, konsequent und zügig voranzutreiben. Jeder Tag, an dem das Projekt nicht aktiv bearbeitet werde, sei ein verlorener Tag für die regionale Erreichbarkeit und wirtschaftliche Entwicklung der Region. Die kurzfristige Sperrung der Lennebrücke Anfang 2024 habe massive Auswirkungen auf die Unternehmen, deren Wirtschafts- und Lieferverkehre, die Beschäftigten sowie auf Kundinnen und Kunden. "Eine erneute Sperrung muss unbedingt vermieden werden. Nur wenn alle Beteiligten mit Nachdruck handeln, kann die Lennebrücke in einem realistischen Zeitrahmen neu entstehen", heißt es in der Mitteilung.

Die Entwicklung rund um die Lennebrücke in Nachrodt-Wiblingwerde verdeutlicht aus Sicht der SIHK zudem den grundsätzlichen Reformbedarf bei Infrastrukturprojekten in Deutschland. „Es darf nicht sein, dass dringend benötigte Verkehrsverbindungen über Jahre hinweg im juristischen oder bürokratischen Verfahren stecken bleiben. Wenn wir den Standort weiterhin stärken wollen, brauchen wir schnellere Planungs- und Genehmigungswege – nicht nur im Einzelfall, sondern systematisch“, so der SIHK-Verkehrsexperte.