Am frühen Morgen des 7. April vergangenen Jahres soll ein 33-Jähriger an der Warteschlange der Diskothek „Saitensprung“ in Lüdenscheid seine Hände nicht bei sich behalten haben. Es erging Strafanzeige wegen sexueller Belästigung. Der Mann soll der Frau vor sich in der Schlange, ohne Erlaubnis an Hüfte und Po gefasst haben. Das soll die Frau als Grenzüberschreitung empfunden haben.
Der 33-Jährige landet im Amtsgericht Lüdenscheid auf der Anklagebank. „Der Vorwurf wird in Abrede gestellt“, macht es sein Verteidiger kurz. Die junge Frau tritt an den Zeugentisch. Bevor es jedoch zu ihrer Vernehmung kommt, klärt der Richter die Beteiligten darüber auf, dass es sich bei der Zeugin um eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts handelte. Es sei aber nicht über den Fall gesprochen worden, versichert der Vorsitzende.
Der Verteidiger hat dennoch ein ungutes Gefühl und bittet um ein Rechtsgespräch. Das findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anschließend stellt der Richter das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro an die Zeugin vorläufig ein. Zahlt der Angeklagte die Summe, wird die Akte endgültig geschlossen.