Das erklärte Ziel der Kreisverwaltung, weitere schwere Unfälle an der Prioreier Straße zu vermeiden, soll durch ein zeitlich erweitertes Fahrverbot für Motorradfahrer erreicht werden: Neben den bereits gültigen Sperrzeiten an Wochenend- und Feiertagen wird das temporäre Fahrverbot auf montags bis freitags von 15 bis 22 Uhr ausgeweitet. Diese Regelung gilt, sobald Straßen.NRW die entsprechenden Schilder aufgestellt hat.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Somit werden die ursprünglichen Überlegungen für eine komplette Sperrung der Prioreier Straße für Motorräder (wir berichteten) nicht umgesetzt. Zum Hintergrund teilt die Kreisverwaltung am Freitag, 26. Juli, mit: „Grundsätzlich ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, bei ihren Entscheidungen immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen, um dann das mildeste Mittel zu wählen, mit dem sich das Ziel – Unfälle zu vermeiden – erreichen lässt.“ Im Rahmen des Anhörungsverfahrens und einer anlassbezogenen Sitzung der Unfallkommission habe sich herausgestellt, dass „in einer vergleichbaren Situation auf der B236 in Schwerte eine nochmalige Erweiterung der Sperrzeiten (auf wochentags 17 bis 22 Uhr) zum Erfolg geführt hat“.
Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit von Motorradfahrern
Seitens der Verwaltung sei nun aufgrund der Expertise dieses Gremiums aus Fachleuten von Straßen.NRW und Polizei sowie der Bezirksregierung und der Verwaltung beschlossen worden, dieses Modell zu übernehmen. Mit Blick auf den tödlichen Unfall im Juni, der am frühen Nachmittag geschah, hat der Ennepe-Ruhr-Kreis in seiner Anordnung diesen Zeitraum um täglich zwei Stunden ausgeweitet: „Die Prioreier Straße wird für Motorräder somit zukünftig im Zeitraum von montags bis freitags von 15 bis 22 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gesperrt sein.“
Darüber hinaus hat die Unfallkommission beschlossen, mehr für die Sicherheit von Motorradfahrern zu sorgen: Es sollen zusätzliche Richtungstafeln aufgestellt und die Fahrbahnmarkierungen erneuert werden. Eine von der Unfallkommission in Auftrag gegebene Prüfung der Griffigkeit der Fahrbahn habe ergeben, dass diese keine Mängel aufwies.











