„Wir hatten in der vergangenen Woche zahlreiche Bürgerhinweise, dass jemand auf den begrünten Flächen in der Neuen Straße Getreide oder Vogelfutter ausstreut“, sagt Andreas Bleck, Ordnungsamtsleiter der Stadt Breckerfeld im Gespräch mit LokalDirekt am Dienstag, 30. April. „Ob aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit: Tatsache ist, dass über dieses öffentlich ausgestreute Futter aber nicht nur Vögel, sondern leider auch Mäuse und Ratten angelockt werden.“
Das Problem: Die Ratten könnten sich schnell und sozusagen explosionsartig vermehren. Denn eine einzige Ratte kann bis zu sieben Mal pro Jahr jeweils bis zu acht Junge bekommen – theoretisch also bis zu 56 Nachkommen innerhalb von zwölf Monaten. Und diese sind bereits mit zwei bis fünf Monaten dann ebenfalls geschlechtsreif.
Ratten können gefährliche Krankheiten übertragen
Außerdem können freilebende Ratten, die sich in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern ausbreiten, nicht nur Schäden an Kabeln verursachen und durch ihre Wühltätigkeit gepflasterte oder betonierte Flächen absacken lassen. Vor allem können sie viele, zum Teil auch sehr gefährliche (Infektions-)Krankheiten auf Menschen übertragen, beispielsweise Salmonellen, Toxoplasmose, Typhus, Leptospirose, Tuberkulose, Bandwürmer oder Tuberkulose. Hinzu kommt, das Ratten oftmals als „Wirte“ für Parasiten wie Zecken oder Flöhe fungieren, die auf den Menschen übergehen und ihn mit Bakterien oder Borrelien-Arten infizieren können. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen können sich über die Ausscheidungen von Ratten mit Krankheiten anstecken.
Für Ratten gibt’s eine Meldepflicht
Die Verwaltung der Stadt nimmt die Hinweise der Anwohner der Neuen Straße sehr ernst: „Grundsätzlich gilt hier eine Meldepflicht, heißt: ein Rattenbefall muss dem Ordnungsamt gemeldet werden.“ Dies kann telefonisch unter 02338/809-51 oder -52, schriftlich oder per E-Mail an [email protected] erfolgen. „Somit haben die besorgten Bürger alles richtig gemacht“, betont Andreas Bleck.
Bleck weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorgaben zunächst jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich verpflichtet ist, auf eigene Kosten entsprechende Maßnahmen zur Rattenbekämpfung einzuleiten: „Aus diesem Anlass möchten wir zunächst auf Verhaltensweisen hinweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation in der Innenstadt entgegenwirken können.“
Hinweise zur Rattenbekämpfung
„Helfen Sie unter Beachtung der nachstehenden Hinweise mit, die Anzahl der Ratten nachhaltig zu verringern“, bittet der Ordnungsamtsleiter die Bewohner der Neuen Straße, aber auch alle anderen Bürger.
- Entsorgen Sie ungekochte Speisereste in der Biotonne/Komposter, gekochte Speisereste in der Restmülltone und nicht in der Toilette beziehungsweise auf dem Komposter.
- Müllsäcke und -behälter sollten immer verschlossen gehalten werden. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
- Mülltonnen und -container sollten immer erst am Tag der Abholung /Leerung an die Straße gestellt werden. Achten Sie stets darauf, dass die Deckel aufliegen und der Behälter geschlossen ist.
- Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Tierfutter sollte daher immer verschlossen und, soweit möglich, unzugänglich gelagert werden.
- Mangelnde Sauberkeit von Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall.
- Der regelmäßige Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen.
- Füttern Sie keine Wildtiere auf öffentlichen Wegen, Straßen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
„Bitte helfen Sie mit!“
„Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv“, so Bleck. Wer das Getreide oder Vogelfutter in den Grünflächen an der Neuen Straße ausgestreut habe, sei weder den Anwohnern, noch dem Ordnungsamt bekannt: „Daher wenden wir uns ja an die Öffentlichkeit, in der Hoffnung, dass die Person – die es vermutlich nur gut mit unseren Wildvögeln gemeint hat – das Futterstreuen in öffentlichen Bereichen unterlässt.“ Die oben genannten Hinweise würden nämlich nur nachhaltig greifen, wenn jeder Bürger bei der Ungezieferbekämpfung durch Vorbeugung mitwirkt: „Bitte helfen Sie alle mit.“