Die Stadt Breckerfeld erhöht zum 1. Januar 2026 die Gebühren für Beisetzungen auf dem städtischen Friedhof an der Klevinghauser Straße.

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Kostensteigerungen treiben Gebühren nach oben

Grundlage für die neue Gebührensatzung, über die die Stadtvertretung am Dienstag, 9. Dezember abzustimmen hatte, ist eine umfassende Neukalkulation aller Leistungen, die nach Angaben der Verwaltung erforderlich wurde, weil die bisherigen Tarife „nicht mehr auskömmlich“ waren. Die letzte Anpassung sei im Jahr 2015 erfolgt, erklärte Bürgermeister André Dahlhaus den Sitzungsteilnehmern.

Durchschnittlich, so betonte er, würden die Gebühren „um grob zehn Prozent“ angehoben. Maßgeblich entscheidend für die Anhebungen seien gestiegene Kosten in mehreren Bereichen. „Der Steinmetz beispielsweise, mit dem die Stadt kooperiert, hat seine Preise in den vergangenen Jahren um gut 30 Prozent erhöht“, erläuterte Dahlhaus in der Sitzung und betonte: "Im Vergleich zu anderen Kommunen liegen wir mit den Friedhofsgebühren für den städtischen Friedhof auch nach der Anhebung noch im mittleren Bereich."

Teilweise deutliche Erhöhungen

Die neuen Gebühren fallen je nach Bestattungsart bei genauerer Betrachtung unterschiedlich aus. So steigt beispielsweise der Ersterwerb eines Nutzungsrechts für 30 Jahre bei Erd- und Urnenwahlgrabstätten tatsächlich nur um rund zehn Prozent von bislang 1260 Euro auf künftig 1380 Euro. Bei einer trägergepflegten Erdwahlgrabstätte für einen Sarg oder zwei Urnen steigt die Gebühr dagegen um fast 19 Prozent von 2020 Euro auf 2400 Euro. Noch deutlicher fällt die Gebührenerhöhung für Beisetzungen in der Urnengemeinschaftsanlage „Rondell“ aus: Das 30-jährige Nutzungsrecht wird um etwas mehr als 25 Prozent teurer und kostet statt bisher 2130 Euro künftig 2670 Euro.

Erhöht werden auch die Kosten für die Herstellung von Gräbern, also für den Aushub der Ruhestätte oder das Öffnen der Urnennische in einer Stele. Für die Herstellung eines Sargreihengrabes zum Beispiel steigt die Gebühr von 711 auf 790 Euro, bei einem Sargwahlgrab von 808 auf 900 Euro. Die Herstellung eines Urnenwahlgrabs kostet künftig 375 statt 300 Euro, und bei Urnenstelen erhöht sich die Gebühr von 247 auf 275 Euro. Auch die Nutzung der Andachtshalle für eine Trauerfeier wird teurer und liegt zukünftig bei 266 Euro statt bislang 242 Euro.

Einstimmiger Beschluss

Die Stadtvertretung stimmte der Änderung der Friedhofsgebühren einstimmig zu. Mit diesem Beschluss tritt die neue Gebührenordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft.