Die Stadtvertretung hat am Dienstagabend, 9. Dezember, einstimmig beschlossen, von der sogenannten Opt-Out-Regelung Gebrauch zu machen und in Breckerfeld die Bezahlkarte für Geflüchtete zunächst nicht einzuführen. Grundlage dafür ist die seit dem 7. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen geltende Bezahlkartenverordnung (BKV NRW), die die landesweit einheitliche Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz regeln soll.
Bund und Länder hatten im November 2023 die Einführung der Bezahlkarte vereinbart. Zwei Ziele standen im Mittelpunkt: weniger Verwaltungsaufwand für die Kommunen, da Bargeldauszahlungen entfallen, sowie die Begrenzung der Bargeldverfügbarkeit, um Geldtransfers ins Ausland zu erschweren.
Die Karte funktioniert wie eine Debitkarte (Visa/Mastercard). Monatlich werden Leistungen aufgeladen – ein kleiner Betrag, etwa 50 Euro, kann bar abgehoben werden, der Rest ist ausschließlich für Kartenzahlungen vorgesehen.
In NRW wurde die Bezahlkarte für Geflüchtete im Januar dieses Jahres als Pilotprojekt in einigen Landeseinrichtungen eingeführt, mit dem Ziel, sie im Laufe des Jahres 2025 schrittweise flächendeckend einzuführen. Während einige Großstädte wie Dortmund und Duisburg die Teilnahme ablehnten, nutzen andere Kommunen das System bereits. Auch die Stadt Ennepetal beispielsweise will die Bezahlkarte testweise ab Januar 2026 einführen.
Breckerfeld mahnt Verwaltungsaufwand und offene Fragen an
Die Breckerfelder Verwaltung sieht vor allem im Einführungsprozess weiterhin "erhebliche Unbekannte", heißt es in der Beschlussvorlage, über die der Stadtrat abzustimmen hatte: Zwar stelle das Land die Karten bereit, doch Personalisierung, Ausgabe, Ersatz bei Defekt sowie zahlreiche Einzelfallentscheidungen würden vor Ort zusätzlich bearbeitet werden müssen.
Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Die Karte könne im Alltag zu Einschränkungen führen, etwa beim Kauf von Dienstleistungen, Handyverträgen oder dem Deutschlandticket, wenn keine Überweisungen möglich sind. Auch kleinere Geschäfte und Wochenmärkte, die keine Kartenzahlung anbieten, würden für Betroffene schwerer nutzbar.
Unklar sei zudem, wie Ausnahmen bei Überweisungen, Lastschriften oder höheren Barabhebungen künftig rechtssicher zu regeln sind. Bürgermeister André Dahlhaus betonte in der Sitzung: „Die Landesregelung ist in Teilen zwar weiterentwickelt worden, der organisatorische Aufwand und die offenen Fragen sind zum jetzigen Zeitpunkt aber noch zu groß.“ Zwar sei zwischenzeitlich angekündigt worden, dass das Land einen Großteil der sogenannten White-List — also der erlaubten Zahlungsempfänger — selbst einpflegen will. Dennoch gebe es nach Angaben der Verwaltung „insbesondere im Hinblick auf den Einführungsprozess eine Vielzahl von Unsicherheiten“.
Mehrheit der NRW-Kommunen ebenfalls zurückhaltend
Breckerfeld steht mit dieser Entscheidung nicht allein. Nach Angaben des Flüchtlingsrats NRW haben bis zum 31. Oktober 2025 168 von 396 Städten und Gemeinden die Opt-Out-Möglichkeit genutzt, heißt: sie haben die in § 4 Absatz 2 der Bezahlkartenverordnung NRW festgelegte Möglichkeit genutzt, sich aktiv gegen eine Einführung der Bezahlkarte zu entscheiden, statt sie als gesetzlichen Standard zu akzeptieren.
Bis auf Weiteres setzt somit auch die Stadt Breckerfeld weiterhin auf die bisherige Praxis: Leistungen werden — je nach Fall — in bar, per Scheck oder auf vorhandene Bankkonten ausgezahlt.
Spätere Einführung möglich
Die Verwaltung will die Entwicklung im Laufe des Jahres 2026 weiter verfolgen, betonte Dahlhaus in der Sitzung des Stadtrates: „Die Bezahlkarte kann gemäß der Bezahlkartenverordnung auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.“ Sollte das System praxistauglicher werden, sei eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt also jederzeit möglich.











