Herr Schäfer, aus welchem Anlass heraus haben Sie diese Entscheidung getroffen, für die Prioreier Straße nach gut eineinhalb Jahren wieder ein tageweises Durchfahrtsverbot für Motorräder einzuführen?
Michael Schäfer: Anlass waren die sich seit Öffnung der L 701 für den Motorradverkehr ereigneten Motorradunfälle, bei denen zum Teil Verkehrsteilnehmer schwer verletzt wurden.
Haben dabei neben Unfällen beispielsweise Anwohnerbeschwerden über Lärmbelastung, insbesondere an den Wochenenden, eine Rolle gespielt?
Natürlich wurden die Beschwerden der Anwohner hinsichtlich der Lärmbelastung auch an die Kreisverwaltung herangetragen und hier zur Kenntnis genommen. Auf die nun beschlossene Sperrung der L 701 hatten sie jedoch keinen Einfluss, diese geschieht aus dem alleinigen Grund, zukünftig drohende Unfälle zu verhindern.
Ab wann und für welche Zeiträume soll die tageweise Sperrung inkraft treten?
Die Sperrung soll an Wochenenden, also Freitag ab 12 Uhr bis Sonntag, 24 Uhr sowie an Feiertagen gelten.
Welchen Effekt erhofft sich die Kreisverwaltung daraus?
Aufgrund des deutlich reduzierten Motorradverkehrs auf der L 701 werden Unfälle merklich zurückgehen, insbesondere, da sich nahezu alle Unfälle bisher an Tagen, an denen nun die Sperrung gelten wird, ereignet haben.
Welche Alternativen zur Sperrung hätte es gegeben?
Die einzige Alternative zur nun beabsichtigten zeitweisen Sperrung wäre eine vollständige, sämtliche Wochentage umfassende Sperrung der L 701 für den Motorradverkehr gewesen. Im Rahmen der Ermessensausübung wurde entschieden, dies jedoch nicht umzusetzen. Alle weiteren, technischen, Maßnahmen, die im Rahmen des Verfahrens geprüft wurden, wurden zuvor umgesetzt, jedoch ohne die erhoffte Wirkung zu zeigen oder waren nach Auffassung aller beteiligten Stellen ungeeignet.
Wurde im Vorfeld beispielweise ein herabgestuftes Tempolimit in Betracht gezogen?
Natürlich wurde auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht gezogen. Nach der Straßenverkehrsordnung darf, wer ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Selbstverständlich gilt dies auch, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet wird, jedoch kann durch eine solche dem Fahrzeugführer auch suggeriert werden, dass er bei dieser Geschwindigkeit sicher durch die jeweilige Situation kommt.
Die Kurvenführungen der L 701 sind jedoch teilweise so, dass selbst 30 km/h für einen ungeübten Motorradfahrer grenzwertig sein können – so dass eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung als nicht unfallvermeidend und, im schlimmsten Fall, sogar unfallfördernd angesehen werden muss. Hinzu kommt, dass aufgrund des Straßenverlaufes der L 701 keine Möglichkeiten bestehen, eventuelle Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechend zu ahnden.
Welches Procedere steht der Kreisverwaltung nun bevor, bis die tageweise Sperrung durchgesetzt werden kann?
Von hier werden nun, wie in solchen Verfahren zwingend vorgeschrieben, die Polizei und Straßen.NRW als Straßenbaulastträger angehört. Von hier wird allerdings davon ausgegangen, dass dabei keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer anderen Entscheidung seitens der Kreisverwaltung als Straßenverkehrsbehörde führen.
Wie sind die Pläne der Kreisverwaltung mit dem Gerichtsurteil zu vereinbaren, das erst im vergangenen Jahr eine (Voll-)Sperrung der Prioreier Straße für den Motorradverkehr für unrechtmäßig erklärt hat?
Das Gericht hat sein Urteil, die Sperrung aufzuheben, damit begründet, dass im Laufe der Zeit nie geprüft wurde, ob – inzwischen – auch weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend sind. Die Kreisverwaltung war jedoch immer der Meinung, dass dies nicht der Fall ist. Entsprechende Maßnahmen wurden nun jedoch nicht nur theoretisch geprüft, sondern zum Teil auch praktisch umgesetzt, ohne dass der gewünschte Erfolg – die Vermeidung weiterer Motorradunfälle – eingetreten ist. Die Kreisverwaltung geht daher jetzt davon aus, dass die beabsichtigte Maßnahme auch einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten wird.
Erwarten Sie erneut Klagen, zum Beispiel des Bundesverbands Deutscher Motorradfahrer, gegen diese Maßnahme?
Dies kann derzeit nicht eingeschätzt werden und bleibt entsprechend abzuwarten.
Beobachtet die Kreisverwaltung auf Breckerfelder Stadtgebiet weitere Straßenbereiche, auf denen Motorradfahrer besonders gefährdet sind? Sind auch hier einschränkende Maßnahmen zu erwarten?
Andere Straßen mit einer außergewöhnlichen Gefährdung für den Motorradverkehr sind in Breckerfeld derzeit nicht bekannt.