Der Kreistag im Nachbarkreis Unna hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das Medizinstipendium einzustellen und mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe(KVWL) ein neues Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung zusichern. Auch im Märkischen Kreis wurden seit vielen Jahren Programme aufgelegt, um angehende Mediziner während ihres Studiums finanziell zu unterstützen und sie gleichzeitig nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit an den Märkischen Kreis zu binden.
Enttäuschende Nachfrage
Wie erfolgreich waren die Bemühungen? Im Kreis Unna war das Stipendium 2018 eingeführt worden. Trotz umfangreicher Werbemaßnahmen wurde das Angebot jedoch deutlich seltener genutzt als erwartet. Seit 2019 konnten lediglich zehn statt der ursprünglich vorgesehenen 21 Förderplätze besetzt werden.
Seit 2023 keine Ausschreibung mehr
Im Märkischen Kreis war das Stipendienprogramm erstmalig 2015 aufgelegt worden. Jährlich waren maximal vier Stipendien möglich. „Die letzte Förderung erfolgte 2022 für einen Bewerber. In 2020 und 2021 war das Interesse gering. Hier haben wir jeweils zwei Stipendien vergeben. Seit 2023 wurde nicht mehr ausgeschrieben“, sagte Alexander Bange, Sprecher des Märkischen Kreises auf Nachfrage.

25 Studierende gefördert
Insgesamt seien 25 Studierende gefördert worden. Jeder erhielt monatlich 600 Euro über maximal 48 Monate. Voraussetzung war, dass sie sich im fortgeschrittenen Studium (nachdem Physikum) befinden und sich verpflichteten, nach Abschluss mindestens fünf Jahre als Arzt oder Ärztin im Kreis tätig zu werden.
Ein Stipendiat hat sich niedergelassen
Alexander Bange: „Von den 25 approbierten Stipendiaten sind zunächst 22 in die Facharztausbildung im Märkischen Kreis gegangen. Aufteilung: 1 FA-Ausbildung in einer Hausarztpraxis, 20 FA-Ausbildungen in Krankenhäusern, 1 FA in einem medizinischen Labor. Bislang hat sich nach Abschluss der Facharztausbildung im Krankenhaus ein Facharzt in einer Arztpraxis im Märkischen Kreis niedergelassen.“
Fünf Zahlungen zurückgefordert
Drei Stipendiaten hätten direkt nach ihrer Approbation eine Anstellung außerhalb des Märkischen Kreises angetreten. Bange: „Von fünf Stipendiaten mussten wegen des Abbruchs der vertraglichen fünfjährigen Verwendungszeit im Märkischen Kreis Rückzahlungen eingefordert werden. In drei Fällen sind Beurlaubungen ausgesprochen worden.“ 13 Stipendiaten befänden sich in der Verpflichtungsphase einer aktiven Beschäftigung im Märkischen Kreis.









