Vor knapp drei Jahren kommt ein Mann aus Polen mit seiner Freundin nach Deutschland. Die Beziehung zerbricht. Während die Frau zurück nach Polen geht, will sich der inzwischen 25-Jährige in Lüdenscheid durchschlagen. Doch er scheitert. Er findet keine Arbeit, bekommt keine Wohnung und erhält aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten auch keine staatliche Unterstützung. Stattdessen „verdient“ er seinen Lebensunterhalt mit Diebstählen.
Dreimal wird er erwischt und verurteilt. Mit zwei laufenden Bewährungen von insgesamt 14 Monaten Haft im Gepäck begeht er am 20. November 2024 die nächste Straftat. Bei Saturn/Media-Markt im Stern-Center in Lüdenscheid greift er über den Tresen und klaut das iPad, das für das Abspielen der Hintergrundmusik im Geschäft genutzt wird. Der Wert des gebrauchten Geräts liegt bei etwa 150 Euro.
„Bewährung nach dem derzeitigen Stand nicht möglich“
Der Diebstahl wird von Überwachungskameras aufgezeichnet. Kurz nach der Tat wird der Mann mit dem Diebesgut im Stern-Center aufgegriffen. Er kommt bis zu seinem Strafprozess vor dem Amtsgericht Lüdenscheid in Untersuchungshaft. Im Gericht ist der 25-Jährige dann ganz offen. Als der Richter ihn fragt, wovon er denn lebe, wenn er nicht im Gefängnis sei, antwortet der Angeklagte: „Vom Klauen.“
Der Richter versteht nicht, warum der Mann nicht zurück nach Polen geht. In Deutschland habe er doch nichts. „Meine Familie ist tot“, erklärt der 25-Jährige. Mit Blick auf die drei Vorstrafen und die beiden laufenden Bewährungen verurteilt der Richter den Angeklagten zu acht Monaten Freiheitsstrafe. „Eine Bewährung ist nach dem derzeitigen Stand nicht möglich“, so der Vorsitzende.
Der Haftbefehl bleibt aufgrund von Fluchtgefahr bestehen. Schließlich drohen dem Mann mit dem wahrscheinlichen Widerruf der Bewährungen plus Rechtskraft der neuen acht Monate nun insgesamt 22 Monate hinter Gittern.