Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreis weist auf das derzeit geltende Rodungsverbot hin. Hintergrund sind mehrere Hinweise auf mögliche Verstöße, die in den vergangenen Tagen bei der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen sind.
Schutz während der Brutzeit
Seit dem 1. März und noch bis zum 30. September ist es grundsätzlich untersagt, Hecken, Gebüsche, Bäume und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder vollständig zu entfernen.
Ziel der Regelung im Bundesnaturschutzgesetz ist es, Tiere während ihrer Fortpflanzungszeit zu schützen. Hecken, Sträucher und Bäume dienen vielen Vogelarten sowie anderen Tieren als Brut-, Nist- und Rückzugsräume.
Die Kreisverwaltung betont, dass die Vorschrift bewusst die Lebensräume schützt — unabhängig davon, ob bereits Nester sichtbar sind. „Auch wenn keine Vogelnester zu erkennen sind oder keine Tiere beobachtet werden, dürfen Gehölze in dieser Zeit nicht entfernt werden“, heißt es aus dem Kreishaus.
Pflegeschnitte weiterhin erlaubt
Erlaubt bleiben lediglich sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte. Dabei dürfe jedoch nur der Zuwachs der Pflanzen zurückgeschnitten werden, ohne Lebensstätten von Tieren zu zerstören.
Nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde gelten für Ausnahmen strenge Voraussetzungen. Diese seien nur möglich, wenn Rodungen aus zwingenden Gründen im öffentlichen Interesse erforderlich sind und nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. „Gemeint sind vor allem akute Gefahrenlagen, die ein sofortiges Handeln notwendig machen“, erklärt die Behörde.
Verstöße können Bußgeld nach sich ziehen
Nicht als Ausnahme gelten Fälle, in denen Bäume oder Gehölze schon länger als problematisch bekannt sind, ihre Entfernung aber etwa aus organisatorischen Gründen — etwa wegen eines länger andauernden Ausschreibungsverfahrens — verschoben wurde. In solchen Situationen liege in der Regel keine akute Gefahrenlage im Sinne der gesetzlichen Ausnahme vor.
Die Untere Naturschutzbehörde weist abschließend darauf hin, dass Verstöße gegen das Rodungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Diese können mit einem Bußgeld geahndet werden.










