Was darf sich eine Kommune in der Haushaltssicherung die politische Gremienarbeit und die Unterstützung durch hauptamtliche Fraktionsgeschäftsführungen sowie die Rats- und Gremienarbeit kosten lassen? Eine Frage, die auch die neugewählten Mitglieder im Rat der Stadt Iserlohn bei deren konstituierenden Sitzung beschäftigte.

Iserlohn steckt mitten in der Haushaltssicherung – 20 Prozent Einsparung pauschal waren bereits im Vorfeld beschlossen worden. 738.900 Euro weist der Haushaltsplan der Stadt für das laufende Jahr bei den „Fraktionszuwendungen“ aus. Das sind gut 65.000 Euro mehr, als noch ein Jahr zuvor in der Ergebnisrechnung ausgewiesen wurden. (718.734,24 Euro).

Drei verschiedene Anträge

Den neugewählten Ratsmitgliedern lagen drei Sitzungsvorlagen zur Entscheidung vor – eine von der Verwaltung erarbeitete, eine von AfD-Fraktion und eine gemeinsam von den Fraktionen CDU, SPD, DieLinke sowie der FDP-Gruppe eingebrachte. Soviel vorweg: Der Antrag der AfD, der eine jährliche Einsparung von 457.920 Euro auswies, wurde rundweg abgelehnt. Die Verwaltung hatte, je nach Fraktionsgröße, zwischen 0,8 und 1,65 Stellenanteile für die Fraktionsgeschäftsstellen vorgeschlagen. Für Gruppen, wie die FDP, sollten es 0,45 Stellenanteile geben. Auch dieser Vorschlag fand keine Ratsmehrheit.

Gemeinsamer Antrag

Erwartungsgemäß beschlossen wurde dann der gemeinsame Antrag von CDU, SPD, DieLinke und FDP mit deren Stimmen. Der sieht einen Stellenanteil von 1,75 für Fraktionen ab 19 Mitgliedern (CDU), 1,4 für Fraktionen von 11 bis 18 Mitgliedern (AfD, DieIserlohner, SPD), 1,2 für 7 bis 10 Mitglieder (DieLinke), 0,9 Stellenanteile für Fraktionen von 3 bis 6 Mitgliedern (Bündnis 90/Die Grünen) sowie eine halbe Stelle für die FDP-Gruppe vor.

Einsparung nur 1,66 Prozent

In der Begründung der antragstellenden Fraktionen heißt es unter anderem: „Die personellen Aufwendungen in der letzten Wahlperiode betrugen insgesamt 803.592 Euro. Unser Beschlussvorschlag sieht bei den personellen Zuwendungen Einsparungen von 112.000 Euro vor.“  Marcel Jimenez Albarrán (Die Iserlohner) sprach in dem Zusammenhang von einem „Taschenspielertrick“, immerhin gebe es die UWG-Fraktion nicht mehr. Somit läge die Einsparung gerade einmal bei 13.160 Euro, und die liege somit bei lediglich 1,66 Prozent.

Mindestens knapp 4.000 Euro für Geschäftsführungen

Alle Mitarbeitenden in den jeweiligen Fraktionsgeschäftsstellen werden nach EG 9c des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. Das bedeutet in Euro und Cent ausgedrückt zwischen 3.901,48 Euro monatlich (ohne Berufserfahrung) bis zu 5.131,37 Euro (nach vier Jahren in Stufe 4). Hinzu kommen noch die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für die Ratsmitglieder, Sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Fraktionssitzungen sowie in den Städtischen Gesellschaften.

Das sind die Sitzungsgelder der Ratsmitglieder

  • Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder monatlich - 353,70 Euro
  • Sitzungsgeld Ratsmitglieder - 26,00 Euro
  • Sitzungsgeld sachkundige Bürger/innen - 52,00 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung des/der 1. stellvertretenden Bürgermeisters/in - 1.420,20 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung des/der 2. stellvertretenden Bürgermeisters/in - 710,10 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung des/der 3. stellvertretenden Bürgermeisters/in - 710,10 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen > 8 Mitglieder (CDU, SPD, DieIserlohner) - 1.420,20 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen  < = 8 Mitglieder (Grüne, Die Linke, AfD, FDP, UWG) - 946,80 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für drei stv. Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen mit mind. 24 Mitglieder (CDU) - 710,10 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für zwei stv. Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen mind. 16 Mitglieder - 710,10 Euro
  • zusätzliche monatl Aufwandsentschädigung für einen stv. Fraktionsvorsitzenden bei Fraktionen mind. 8 Mitglieder (SPD, Bündnis 90/Die Grüne, DieIserlohner) - 710,10 Euro
  • zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses - 473,40 Euro

Übersicht über die gezahlten Entschädigungen an städtische Vertreter/innen in Gremien unmittelbarer Beteiligungsunternehmen

  • Verwaltungsrat des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn/Hemer,
  • Sitzungsgeld pro Sitzung - 57,22 Euro

  • Verwaltungsrat der Sparkasse der Stadt Iserlohn.
  • Sitzungsgeld je Sitzung des Verwaltungsrates und der gebildeten Ausschüsse - 400,00 Euro
  • Verwaltungsratsvorsitzende und Vorsitzende der gebildeten Ausschüsse erhalten eine zusätzliche jährliche Sitzungspauschale in Höhe von - 840,00 Euro
  • alle ordentlichen Mitglieder (inkl. Verwaltungsratsvorsitzender) erhalten zusätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von - 1.200,00 Euro
  • alle stellvertretenden Mitglieder erhalten zusätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von - 600,00 Euro

  • Aufsichtsrat der Stadtwerke Iserlohn GmbH (zusammen mit Bädergesellschaft mbH und der Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH)
  • Sitzungsgeld für Stellvertreter - 150,00 Euro
  • alle ordentlichen Mitglieder (ohne Vorsitzenden) erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von - 2.000,00 Euro
  • Vorsitzende erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von 3.000,00 Euro

  • Aufsichtsrat Energie AG
  • alle ordentlichen Mitglieder (ohne Vorsitzenden) erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von - 1.000,00 Euro
  • Vorsitzende erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.000,00 Euro

  • Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH,
  • Sitzungsgeld je Sitzung - 200,00 Euro

  • Aufsichtsrat der Iserlohner gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH,
  • Sitzungsgeld je Sitzung - 200,00 Euro

  • Aufsichtsrat der Schillerplatz GmbH
  • Sitzungsgeld je Sitzung - 100,00 Euro