Seit November 2023 gilt auf der Prioreier Straße auf Breckerfelder Stadtgebiet ein Fahrverbot für Motorräder von freitags 12 Uhr bis sonntags 24 Uhr sowie an allen gesetzlichen Feiertagen. Ein Motorradfahrer aus Lünen hatte dagegen beim Verwaltungsgericht Arnsberg Beschwerde eingelegt und beantragt, die Verbotsschilder per Eilverfahren wieder abzubauen, bis in einem Hauptverfahren die „Rechtsgültigkeit“ des eingeschränkten Fahrverbotes geklärt sei.
Wie berichtet, lehnte das Arnsberger Verwaltungsgericht Mitte März diese Beschwerde ab – und erhielt nun vom Oberverwaltungsgericht Münster die Bestätigung: Es lehnte den Antrag des Motorradfahrers ebenfalls ab, heißt: die Strecke bleibt an Wochenend- und Feiertagen auch weiterhin für Motorräder tabu.
Neun Unfälle allein im Sommer 2023
Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung: Auf dem 2022 für Motorräder wieder freigegebenen Straßenabschnitt war es bis zum Sommer 2023 zu neun Unfällen mit Motorrädern gekommen, drei Personen wurden schwer, vier leicht verletzt. Da sich nahezu alle Unfälle an Wochenenden und Feiertagen ereignet hatten, hatte sich der Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die zeitlich befristete und wöchentlich wiederkehrende Sperrung der Straße für Motorräder entschieden (wir berichteten).
Michael Schäfer, Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr der Kreisverwaltung, hatte sich schon beim Aufstellen der Schilder Mitte November des vergangenen Jahres angesichts denkbarer Klagen optimistisch gezeigt: „Die Unfälle und ihre Folgen werden die Gerichte wohl dazu bewegen, unserer Einschätzung zu folgen und das zeitweise Fahrverbot als angemessen zu bewerten.“
„Verbot ist voraussichtlich rechtmäßig“
Die nun vorliegenden Entscheidungen aus Arnsberg und Münster zeigen: Schäfer lag mit seiner Einschätzung richtig. Das Oberverwaltungsgericht Münster schreibt zur Begründung:
„Das Verbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Die hierfür erforderliche besondere Gefahrenlage liegt vor. Die Straßenverkehrsbehörde hat das ihr zustehende Ermessen voraussichtlich fehlerfrei ausgeübt. Sie war insbesondere nicht verpflichtet, das Unfallgeschehen länger zu beobachten und weitere Unfälle abzuwarten. Auch war sie im vorliegenden Fall nicht gehalten, vor einem Verbot zunächst andere Maßnahmen – etwa die Nutzung sogenannter Rüttelstreifen oder die Verwendung derzeit an einer anderen Straße in Erprobung befindlicher Fahrbahnmarkierungen – zu ergreifen.“
Auch die Kreisverwaltung sieht sich mit den gerichtlichen Entscheidungen in ihrer Vorgehensweise bestätigt, betont mit Blick auf die laufende Motorradsaison aber auch: „Wir und die Kreispolizeibehörde werden das Unfallgeschehen weiter beobachten und darauf, wenn notwendig und mit Blick auf die von den Gesetzen geforderte Verhältnismäßigkeit möglich, erneut reagieren.“
Ein Termin für das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Arnsberg ist laut Aussage der Kreisverwaltung derzeit noch nicht absehbar.
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