Grundsätzlich geschehe eine solche Beschlagnahmung in Nachrodt-Wiblingwerde nur, wenn der Vermieter damit einverstanden sei. Durch eine Beschlagnahmung ergäben sich nämlich für beide Seiten gewisse Vorteile, von denen vor allem der Vermieter profitiere. Insbesondere bekomme dieser dadurch eine gewisse Sicherheit. „Wir übernehmen die Wohnung renoviert und übergeben sie auch garantiert wieder renoviert“, sagte Bürgermeisterin Birgit Tupat. Des Weiteren müsse sich die Behörde zeitgleich mit der Beschlagnahme auch gegenüber dem Vermieter verpflichten, eventuell aufgelaufene Mietschulden und zukünftige Mieten ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme für den Mieter zu zahlen. Damit sei gewährleistet, dass jemand für entstehende Mietschulden aufkomme. Für die Gemeinde sei ein Vorteil, dass beispielsweise keine Kaution hinterlegt werden müsse und auf gewisse Fristen verzichtet werden kann. Außerdem müssten beispielsweise für Wohnungen der Baugenossenschaft keine Anteile gezeichnet werden.
Insgesamt hat die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde derzeit 39 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmt.