In der jüngsten Ratssitzung hat die UWG-Fraktion ihren Antrag zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Nachrodt-Wiblingwerde zurückgezogen. Damit ist das Vorhaben, jeweils einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an den Sportstätten Holensiepen sowie auf dem Dorfplatz in Wiblingwerde zu prüfen und umzusetzen, vorerst vom Tisch.
Bereits in der Ratssitzung am 27. August 2025 hatte die UWG den Antrag eingebracht und damit eine Diskussion über frei zugängliches Trinkwasser im öffentlichen Raum angestoßen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, die Kosten und Rahmenbedingungen genauer zu prüfen. Dazu nahm sie Kontakt zu den Stadtwerken Iserlohn auf, die in diesem Bereich über praktische Erfahrung verfügen.
Das Ergebnis fiel deutlich aus und wurde im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss präsentiert: Allein die Anschaffung und die notwendigen baulichen Maßnahmen würden sich auf rund 17.000 Euro pro Trinkwasserbrunnen belaufen. Bei zwei geplanten Standorten wären somit einmalige Kosten von etwa 34.000 Euro fällig. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten von durchschnittlich 8.800 Euro pro Anlage. Diese ergeben sich aus Reinigung, Wartung, Desinfektion und den vorgeschriebenen regelmäßigen Beprobungen nach der Trinkwasserverordnung. Insgesamt würden damit laufende Kosten von rund 17.600 Euro pro Jahr entstehen – noch ohne Berücksichtigung von Wasserverbrauch, Abwasseranschluss oder möglicher Vandalismusschäden.
Schon damals hatte die Verwaltung angesichts der angespannten Haushaltslage davon abgeraten, das Projekt weiterzuverfolgen. Eine Unterversorgung mit Trinkwasser könne an beiden Standorten nicht festgestellt werden. Diese Einschätzung reichte der UWG zunächst nicht aus. Die Fraktion bat im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss um eine vertiefte Prüfung, insbesondere mit Blick auf mögliche Sponsoringmodelle und die Erfahrungen der Stadt Iserlohn.
Diese erneute Prüfung wurde dem Rat nun in einer ergänzenden Stellungnahme vorgelegt. Darin bestätigten die Stadtwerke Iserlohn die bereits genannten Kosten. Ein Sponsoring schlossen sie ausdrücklich aus. Zudem teilte der Versorger mit, dass in Iserlohn selbst keine weiteren Trinkwasserbrunnen mehr errichtet würden. Der hohe Aufwand zur Sicherstellung der hygienischen Unbedenklichkeit sowie zunehmende Vandalismusschäden seien dafür ausschlaggebend.
Auch alternative Modelle erwiesen sich als problematisch. Bei Anfragen anderer Kommunen hätten Versorger zwar fachliche Unterstützung angeboten, die Betreiberverantwortung jedoch abgelehnt. In einem solchen Fall müsste die Gemeinde einen externen Dienstleister für Überwachung und Wartung beauftragen. Fördermittel, etwa aus dem Leader-Programm, könnten allenfalls für die Errichtung genutzt werden – nicht jedoch für den laufenden Betrieb. Als Betreiber würde die Gemeinde zudem die volle Verantwortung für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung tragen, ohne die nötige Fachkunde für eine Eigenüberwachung zu besitzen.
Auch rechtlich sieht die Verwaltung keinen Handlungszwang. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach § 50 Wasserhaushaltsgesetz wurde festgestellt, dass keine konkrete gesundheitliche Gefährdung durch fehlenden Trinkwasserzugang besteht. In den Ortsbereichen gibt es Vegetation, teilweise Wasserläufe sowie Einzelhandel und Gastronomie, die Getränke anbieten. Als kleine Gemeinde ohne besondere touristische Belastung oder urbane Hitzezonen könne daher auf Trinkwasserbrunnen verzichtet werden. Zudem verwies die Verwaltung darauf, dass Eigenverantwortung – etwa durch das Mitführen eigener Wasserflaschen – ein wichtiger Bestandteil klimaangepassten Verhaltens bleibe.
Nach dieser umfassenden Stellungnahme zog die UWG nun die Konsequenz. Fraktionssprecherin Petra Triches erklärte im Rat: „So sind wir mit der Antwort zufrieden. Wir sehen ein, dass das nichts wird und ziehen unseren Antrag zurück.“ Damit ist das Thema Trinkwasserbrunnen in Nachrodt-Wiblingwerde abgeschlossen.










