NRW / Ennepe-Ruhr-Kreis. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilen die Staatsanwaltschaft Dortmund als Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW), die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Stadt Unna mit, dass am Donnerstag, 23. Mai, die Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse für zwei Höfe in Wetter und Unna vollstreckt wurden. Neben zahlreichen Polizeieinsatzkräften waren daran auch Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes Unna sowie einer Tierverwahstelle beteiligt.
Das gegen einen 50-Jährigen geführte Ermittlungsverfahren beinhalte unter anderem den Tatvorwurf, Tiere zum Zweck des illegalen Welpenhandels gehalten zu haben. Auch stehe er im Verdacht, illegale Reitveranstaltungen durchgeführt zu haben und ihm wird vorgeworfen, gegen das Tierarzneimittelgesetz verstoßen zu haben, da er im Besitz von nicht zur Abgabe an Tierhalter freigegebenen Medikamenten war.
Beschuldigter darf keine Tiere mehr halten
Ausgangspunkt der aktuellen Maßnahmen war eine bereits am 30. Januar durchgeführte Durchsuchung wegen des Verdachts einer anderen Straftat. Schon bei dieser wurden unter Beteiligung des Veterinäramtes des Kreises Unna 43 Hunde, darunter 23 gezüchtete Welpen und vier trächtige Hündinnen, 26 Pferde und Ponys, 16 Enten, ein Schwein sowie eine Katze sichergestellt.
Im Rahmen der Durchsuchung am 23. Mai wurden dann weitere 38 Kaninchen, ein Pony, 13 Schafe, zwei Ziegen, 19 Tauben, ein Pfau, sieben Hühner, ein Hahn, eine Gans und 50 Enten (darunter Jungtiere unterschiedlicher Altersklassen) ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmt.
Noch am Durchsuchungstag wurde gegen den Beschuldigten ein von der ZeUK NRW beantragtes und durch das Amtsgericht Dortmund angeordnetes vorläufiges Verbot der Tierhaltung und Tierbetreuung, des Tierhandels sowie des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Wirbeltieren aller Art erteilt.