Roman Bossart machte im Vorfeld Werbung für den Kompromiss: „Die Belastung ist überschaubar“, erklärte er. Trotzdem sei es wichtig, der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, finanziell aktiv zu sein und zu handeln. André Krause (CDU), der neben Bossart bereits im Wahlkampf um das Bürgermeisteramt bestätigt ist, konterte: „Die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sehe ich nicht in Gefahr. Es ist kein kleiner Baustein, eher ein ganz kleiner Baustein.“
Gegenvorschlag der CDU
„Wir beantragen, dass eine Steuererhöhung bei dem ersten Hund nicht stattfindet, bei dem zweiten und dritten Hund würden wir das mitgehen“, stellte Krause den Gegenvorschlag vor, den er mit seinen Parteikollegen abgestimmt hatte. Für diesen fand sich jedoch keine Mehrheit. Neben den sechs Stimmen der CDU kamen drei Stimmen aus der UWG für diesen Antrag zusammen – bei wenigen Enthaltungen aus den Reihen von UWG und FDP reichte es jedoch nicht für Krauses Angebot.
Jan Schriever von der FDP bekräftigte noch einmal seine Ablehnung, die er bereits im Hauptausschuss deutlich gemacht habe. Er betonte die harte, aber faire Diskussion, die in den vergangenen Tagen zwischen den Ratsparteien gelaufen sei. „Ich kann den Vorschlag so mittragen, weil das, was mir lieber wäre, nicht mehrheitsfähig ist“, resümierte er am Ende seiner Rede.
Für einen Lacher sorgte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Michael Siol. „Der Kompromiss, das beflügelte Wort, bei dem niemand zufrieden ist. Es ist es uns eine Ehre, gemeinsam mit der FDP diesen Kompromiss mitzutragen“, sagte er als Seitenhieb auf die aktuelle Lage der Bundespolitik.
Die neuen Sätze
Letztendlich stimmte der Rat für die Anhebung der Hundesteuer um etwa zehn Prozent. Demnach zahlen Hundehalter demnächst jährlich:
72 Euro, wenn sie einen Hund besitzen (vorher 66 Euro)
86 Euro pro Hund, wenn sie zwei Hunde besitzen (vorher 78 Euro)
100 Euro pro Hund, wenn sie drei oder mehr Hunde besitzen (vorher 90 Euro)
Hier machte Harry Haböck (UWG) nach der Abstimmung noch einmal klar: „Wir sind von einem Euro auf 50 Cent pro Monat runtergegangen, das ist mehr als sozial.“ In der Abstimmung enthielten sich alle sechs Fraktionsmitglieder der CDU, zudem gab es drei Enthaltungen aus den Reihen der UWG.
Ausnahmen von der Hundesteuer sind weiterhin möglich. So können zum Beispiel Rettungshunde, Herdenschutzhunde oder Assistenzhunde auf Antrag vollständig von der Steuerpflicht befreit werden. Hunde, die für die Gebäudebewachung oder von Besitzern gehalten werden, die Unterstützung gemäß Bundessozialhilfegesetz bekommen, können – ebenfalls auf Antrag – zumindest auf eine Ermäßigung bei der Steuer hoffen. Eine gesonderte Steuer für die insgesamt 16 Listenhunde im Gemeindegebiet ist aktuell nicht geplant.
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