Ministerin Silke Gorißen: „Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung des lokalen Falls der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern. Zum Schutz vor einer möglichen Ausbreitung der ASP in der Region laufen bereits notwendige Maßnahmen, die schon zum Zeitpunkt des gemeldeten Verdachtsfalls eingeleitet wurden. Ich appelliere an unsere Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen.“
Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) und das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeiten demnach dabei eng zusammen und stehen bereits seit Freitag in engem Kontakt. Die zuständigen Landesbehörden in den Bundesländern wurden informiert. Auch mit den zuständigen Bundesbehörden stehe das Ministerium für Landwirtschaft für Verbraucherschutz im Austausch.
Für Schweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die ASP dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere sowie über indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist aber nicht möglich.
Um den Fundort herum wird laut Ministerium eine Restriktionszone eingerichtet. Die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte organisieren aktuell in Abstimmung mit dem Land NRW die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von tot aufgefundenem Wild. Die Krisenstrukturen der betroffenen Kreise sind aktiviert. Ein epidemiologisches Expertenteam des Bundesinstituts FLI wird die Veterinärbehörde des Kreises Olpe vor Ort unterstützen.
Tote Wildschweine melden
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0201 / 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hat, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10. September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt. Vor einem Jahr war die Infektion erstmalig bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen worden und hat sich seither auch im Länderdreieck zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wildschweinpopulation ausgebreitet.