Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und fehlender Entspannung durch Niederschläge hat die Bezirksregierung Arnsberg Allgemeinverfügungen erlassen, die es untersagen, Wasser aus Lenne, Ruhr und Sieg zu entnehmen.
Die Wasserstände in den Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg liegen derzeit deutlich unter dem mittleren Niedrigwasser und haben teilweise kritische Werte erreicht. Diese ungewöhnlich frühen Niedrigwasserstände – normalerweise erst ab Ende August zu erwarten – beeinträchtigen zunehmend die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen in den Gewässern.
„Aus diesem Grund hat die Bezirksregierung Arnsberg für die größeren Flüsse in ihrer Zuständigkeit Allgemeinverfügungen erlassen, die es untersagen, Wasser zu entnehmen. Sie gelten für die Lenne, für die Ruhr und die Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg“, teilt die Behörde am Dienstag, 15. Juli, mit.
Verbot der Wasserentnahme seit dem 13. Juli
Mit den Allgemeinverfügungen untersagt die Bezirksregierung seit dem 13. Juli die Entnahme von Wasser aus Ruhr, Lenne und Sieg. Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs.
„Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen - beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen -, sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen“, betont die Bezirksregierung. Ausgenommen davon seien das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Regelung soll voraussichtlich bis zum 31. Oktober in Kraft bleiben. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Lippe bleibt vorerst ausgenommen
Für die Lippe werde bislang auf eine Allgemeinverfügung verzichtet, da der Wasserstand dort derzeit noch weniger kritisch ist, so die Bezierksregierung: „Wir bitten jedoch auch für die Lippe eindringlich um eine sparsame Wasserentnahme, um Tiere und Pflanzen zu schützen und die Ökosysteme zu schonen.“
Hintergrund: Frühzeitige Reaktion auf Wetterprognose
Die Entscheidung zur Einschränkung der Wasserentnahme wurde vor dem Hintergrund der Wetterprognosen für die kommenden Wochen getroffen. Ziel ist es, die bereits angespannte Lage nicht weiter zu verschärfen und die natürlichen Lebensräume in den betroffenen Flüssen zu schützen. Die Verfügungen sind auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Link „Aktuelle Bekanntmachungen“ einsehbar.