Diese Aufstockung stellt die wesentlichen Eckdaten des neuen Rettungsdienstbedarfsplans für den Ennepe-Ruhr-Kreis dar. Erstmals sind darin sogenannte Einsatzkernbereiche definiert. Diese gelten für dicht besiedelte Gebiete mit hohem Einsatzaufkommen, darunter Teile von Witten, Hattingen sowie einige Bereiche von Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Schwelm. Hier soll in 90 Prozent der Notfälle das erste Rettungsmittel innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort eintreffen. Außerhalb dieser Bereiche bleibt es bei der bisherigen „Hilfsfrist“ von 12 Minuten.
Mehr Fahrzeuge, neue Standorte
Die Zahl der Rettungswagen wird von derzeit 13 auf 22 aufgestockt, was gleichzeitig einer Erhöhung der Einsatzzeit um 1308 Wochenstunden entspricht. Die zwei bestehenden Rettungswachen in Hattingen-Bredenscheid und Witten-Herbede werden verlagert, um die westliche Wittener Innenstadt und das westliche Kreisgebiet besser abzudecken. Zusätzlich entstehen neue Wachen im nördlichen Hattinger Stadtgebiet und im Osten von Witten. „Wo genau diese liegen sowie die Antwort auf die Frage, welche Anbieter welche Rettungswagen besetzen, steht erst am Ende des noch laufenden Vergabeverfahrens fest“, erklärt die Kreisverwaltung.
Gleichbleibende Notarztversorgung
Während die Zahl der Rettungswagen deutlich steigt, bleibt die Notarztversorgung im Ennepe-Ruhr-Kreis unverändert: Sechs Notärzte decken an vier Standorten insgesamt 861 Einsatzstunden pro Woche ab. Die nächste Erhebung zu möglicherweise sinnvollen Veränderungen – so die Ankündigung der Kreisverwaltung – erfolge, wenn das Telenotarzt-System eingeführt und etabliert sei.
Steigen werden aber die Kapazitäten im Krankentransport: Statt bislang 798,5 Stunden sind die zwölf Fahrzeuge ab Sommer 2025 wöchentlich 1148 Stunden im Einsatz.
Rettungsdienstbedarfsplan als Grundlage
Kreise und kreisfreie Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Kreisverwaltung – in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Gutachtern – einen Bedarfsplan auf. Darin werden insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie die Zahlen der erforderlichen Rettungswagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festgeschrieben. Ebenso sind im Bedarfsplan auch Vorkehrungen für Nofall-Lagen mit einer größeren Anzahl Verletzter geregelt.