„Ich denke, wir haben eine Kompromiss gefunden, mit dem nun alle einverstanden sind“, erklärte Mark Trappe von der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. Und das bestätigt auch André Gütting: „Meine Eltern sind, so wie es jetzt ist, zufrieden. Es ist eine gute Lösung. Schade nur, dass man sich nicht direkt vor Ort getroffen hat, dann wäre das Ganze gar nicht so hochgekocht.“ Der Nachrodter und SPD-Ratsherr hatte, wie bereits berichtet, im Bauausschuss privat angefragt, wie es sein könnte, dass ohne ein Gespräch, eine Aufforderung kommt, dass seine Eltern sämtliche Gartenhütten abreißen müssen, um Platz zu machen für die Zuwegung zum Kanal und dem verrohrten Bachlauf.
Das Haus von Familie Gütting grenzt unmittelbar an eine Rasenfläche der Gemeinde. Im unteren Bereich wird das Grundstück von Familie Gütting genutzt – und das seit Jahrzehnten. Es habe einmal Absprachen gegeben, dass dieser Bereich von der Familie bewirtschaftet werden könnte, da es sonst eh nicht genutzt würde. Verträge über diese Absprachen gab es laut Gütting nicht. „Wie das halt damals so gemacht wurde. Man besprach das im Rahmen eines Feierabendbieres“, erklärte Gütting. Nun muss im Rahmen des Wiederaufbauplans nach der Flut eine Zuwegung zum Kanal entstehen. „Wir können auf den Rückbau leider nicht verzichten. Wir brauchen die Fläche“, erklärt Mark Trappe. Da es aber eine Maßnahme im Wiederaufbauplan ist, wird das noch seine Zeit dauern, sodass die Gemeinde das Zeitfenster für den Abriss erweitern konnte. „So kann die Familie erst noch alles ernten und in Ruhe das Baufeld räumen“, erklärt Trappe. So sei zumindest schon einmal der zeitliche Druck für das Ehepaar raus. Fast alle Bauten auf dem Gemeindegrundstück müssen jedoch weg. Stehen bleiben könnte ein Gewächshaus. „Dafür wäre noch Platz. Dann würden wir jedoch einen ordentlichen Pachtvertrag abschließen, damit dann für die Zukunft auch wirklich alles sauber geregelt ist“, betont der Verwaltungsmitarbeiter. Die Bereiche, die gemauert sind, dürfen ebenfalls stehen bleiben. „Wir kommen ja eh mit dem Bagger“, sagt Trappe.
Grundsätzlich müsse man bei der Nutzung einer solchen Fläche damit rechnen, dass irgendwann der Eigentümer den Bereich selbst braucht. „Unser Problem ist, dass die Maßnahme alternativlos ist. Wir müssen da runter“, betonte Trappe. Alle anderen Möglichkeiten stünden vom Kosten- und Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis. „Das ist eine Maßnahme des Wiederaufbauplans. Das Ministerium achtet also darauf, dass wir die effektivste Lösung wählen. Da wird jeder Cent dreimal geprüft“, erklärt Trappe. Ihm persönlich tue es auch leid, dass die Familie die Häuser zurückbauen muss. Trappe konnte Familie Gütting jedoch die Angst nehmen, dass durch die dann fehlende Befestigung der Hang abrutscht. „Wir müssen eine Zuwegung anlegen, die mit einem 30-Tonner befahrbar ist. Der Weg wird stufenweise aufgebaut und dann immer wieder verdichtet. Da wird eine richtig stabile Zuwegung gebaut“, erklärt der Verwaltungsmitarbeiter.
Die Zuwegung ist erforderlich, um an den Mischwasserkanal und den verrohrten Bach zu kommen. Dieser führt vom Hermann-Löns-Weg durch die Siedlung und dann ein Stück parallel zur Bahnlinie, fließt dann unter der Bahnlinie und der B236 hindurch in die Lenne. „Genau da unten ist die Gefahrenstelle, da dort das Gefälle am geringsten ist. Da müssen wir bei Starkregenereignissen dran. Sonst ist die ganze Bahntrasse in Gefahr. Wir sind als Gemeinde Gewässerunterhaltungspflichtig. Diese Maßnahme ist daher absolut alternativlos“, betont Trappe die Notwenigkeit.









