„Wir waren schon geneigt, den Antrag zurückzuziehen, da sich im Vorfeld schon abzeichnete, wie diese Entscheidung ausfallen wird“, sagte Sonja Hammerschmidt, Vorsitzende der UWG. Schon nachdem der nahezu identische Antrag im Altenaer Rat diskutiert worden war, signalisierten die anderen Fraktionen Zurückhaltung. „Aber wir haben viel geredet über Untätigkeit und Ignoranz. Wir haben uns aufgeregt. Wir finden, wir müssen ein Zeichen setzen. Außer Gesprächsvorschlägen ist nichts gekommen. Und bisher sind all den Worten keine Taten gefolgt“, sagte Sonja Hammerschmidt. Die Ratsfrau warb noch einmal intensiv für den Antrag, in dem die UWG dem Rat empfiehlt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu prüfen, ob eine Schadensersatzklage gegen Straßen.NRW möglich ist. Darin heißt es: „Das Verhalten von Straßen.NRW (Verzögerung der Baumaßnahmen, Reparaturen von Straßen und Brücken) verursacht immense Kosten und Nachteile für die Gemeinde, die Unternehmen und die Bürger/innen.“
Hammerschmidt betonte, dass es natürlich erst einmal um die reine Prüfung einer Klage gegen den Landesbetrieb gehe. „Ja, das mag etwas kosten. Aber wir geben auch Geld für andere Beschlüsse aus, beispielsweise für die Prüfung von Sonnenschirmen für den Dorfplatz Wiblingwerde“, sagte die Vorsitzende und spielte damit auf einen Antrag der CDU an, Sonnensegel in Wiblingwerde anzubringen. Der Fall der Lennebrücke wiege da deutlich schwerer: „Die Gemeinde wird runtergewirtschaftet von Straßen.NRW.“ Der Schaden, der durch die Brückensperrung entstanden sei, könne beziffert werden, beispielsweise in Form von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, Mehraufwendeungen für Verwaltungsmitarbeiter, die Feuerwehr und vieles mehr. Damit widersprach Sonja Hammerschmidt den Bedenken, die Bürgermeisterin Birgit Tupat direkt zu Beginn der Debatte äußerte: „Ich sehe hier die Anspruchsgrundlage und die Begründung nicht. Die Ermittlung der direkten und indirekten Schäden ist fast unmöglich zu beziffern.“

Philipp Olschewski, Fraktionsvorsitzender der CDU, machte deutlich, dass er rein emotional den Antrag der UWG verstehe. „Wir sind da in einer Ohnmacht und ich denke, man wird niemanden finden, dem dieses Thema egal ist. Die Sperrung war eine absolute Katastrophe. Gefühlsmäßig sind wir da voll bei euch“, erklärte er. Allerdings rein sachlich betrachtet, könne er dem Antrag nicht zustimmen. Zum einen weil eine Gemeinde keine Schadensersatzansprüche für Privatunternehmen stellen könne und zum anderen weil der Prozess sachlich gesehen wenig zielführend sei. „Das reine Zahlen von Geld bringt uns nicht weiter, wir brauchen eine neue Brücke. Und ich fürchte, das würde uns eher aufhalten“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
„Schadenersatz ist Privatrecht. Der eigentliche Schaden ist der volkswirtschaftliche Schaden, aber der ist nicht einklagbar“, sagte Gerd Schröder, Fraktionsvorsitzender der SPD. Die Prüfung führe somit ins Leere und koste nur Geld, dass die Gemeinde nicht habe. „Uns geht es wie Philipp, im Grund stehen wir dahinter, aber wir denken auch, dass es nicht zielführend ist“, betonte Schröder.
Der fraktionslose Matthias Lohmann stellte derweil die Frage: „Was machen Behörden, wenn sie verklagt werden? Sie gehen in den formellen Notbetrieb.“ Es bringe nichts, die Behörde juristisch in die Enge zu drängen. Christian Pohlmann (SPD) sieht die Prüfung als aussichtslos und daher dürfe dafür auch kein Geld ausgegeben werden. Um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, müsse eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Da es sich aber um einen Hochwasserschaden handele, gebe es einfach keine gerichtsfeste Handhabe.
„Man geht nicht in eine Schlacht, die man nicht gewinnen kann“, beendete Michael Schlieck (CDU) die Debatte. Straßen.NRW unterstehe der Weisung des Ministeriums. Wenn müsste also das verklagt werde, was er für gänzlich unrealistisch halte.
Am Ende stimmten CDU, SPD und der fraktionslose Ratsherr Matthias Lohmann gegen die Prüfung einer Klage. Aykut Aggül und die UWG dafür. Es wird folglich keine Prüfung geben, der Antrag ist somit vom Tisch.











