Genau ein solcher Antrag wird am heutigen Montag im Altenaer Rat diskutiert (17 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus, Zimmer 62). Dort hatte Ulrich Biroth von der lokalen Wählervereinigung „Soziale und demokratische Alternative“ (SDA) eine solche Prüfung gefordert. Seiner Meinung nach sei es an der Zeit, Straßen.NRW in die Pflicht zu nehmen. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Schadensersatzanklage gestellt werden kann und diese dann einleiten. Rein rechtlich sei das durchaus denkbar.
Die heimische UWG verfolgt gespannt das Vorgehen in Altena und stellt daher ebenfalls einen Antrag an den Rat: „Wir können diesen Antrag nur gutheißen und beantragen daher, dass auch wir uns diesem Klageverfahren anschließen“, heißt es in dem Schreiben und zur Begründung: „Das Verhalten von Straßen NRW (Verzögerung der Baumaßnahmen, Reparaturen von Straßen und Brücken) verursacht immense Kosten und Nachteile für die Gemeinde, die Unternehmen und die Bürger/innen.“
Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, deren Einwohner und die heimischen Industrieunternehmen seien von den verzögerten Baumaßnahmen und Reparaturen von Straßen und Brücken im Gemeindegebiet und in den benachbarten Kommunen durch Straßen.NRW stark betroffen. Seitdem die Brücke in Nachrodt komplett gesperrt worden sei, und auch hier der prognostizierte Zeitraum nicht eingehalten worden sei, hätten sich die Probleme potenziert. Die finanziellen Folgen für die Gemeinde seien gravierend. Dies zeige sich in sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, hohen Kosten für die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes durch die Feuerwehr und die desolate Infrasturkur im Bereich der Ausweichstrecken. Einige Unternehmen und Nachrodt-Wiblingwerder spielten gar mit dem Gedanken wegzuziehen. „Dies alles wird aus unserer Sicht durch das „Nicht-Handeln“ von Straßen.NRW verursacht“, heißt es in dem Antrag der UWG weiter
Die UWG fordert den Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde auf, die die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit einer Schadensersatzklage gegen Straßen.NRW zu prüfen. Sollte diese Klage rechtlich möglich sein, beauftragt der Rat die Verwaltung, den Klageweg gegen Straßen.NRW zu beschreiten“, heißt es abschließend. Sollten die Altenaer dem Antrag von Ulrich Biroth folgen, sollte der Klageweg gemeinsam mit der Nachbarkommune angegangen werden. Im Falle einer Ablehnung durch den Rat soll geprüft werden, ob das Klageverfahren allein eingeleitet wird.
Disktutiert und abgestimmt wird über den Antrag der UWG im Rahmen der Ratsitzung, die am Montag, 18. März, ab 17 Uhr im Schlosshotel Holzrichter in Veserde stattfindet.