Einen Schritt nach vorne hat das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Müggenbrucher Weg gemacht: Die konzipierte Planänderung wird nun öffentlich ausgelegt.
Der vom Planungs- und Bauausschuss der Gemeinde Herscheid am 27. Oktober gebilligte und zur Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf samt Anlagen liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13. November bis einschließlich 15. Dezember 2025 während der Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus in Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 312, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit können schriftlich, per E-Mail an [email protected] oder zur Niederschrift Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden.Der Plan mit Anlagen kann auch über das Internet, Homepage der Gemeinde Herscheid https://www.herscheid.de/bauen-wohnen/bauleitplanung-1 eingesehen werden.
Es wird seitens der Gemindeverwaltung darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht geltend gemachte Anregungen und Bedenken bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan berücksichtigt werden und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können
Im Planungs- und Bauausschuss wurden am 27. Oktober die Gutachten zur Bebauungsplanänderung diskutiert; die Auswirklungen auf Natur und Umwelt sind anhand der erstellten Expertisen beherrschbar und Eingriffe in die Landschaft können ausgeglichen werden. Der Bau vier neuer Wohnhäuser erscheint machbar.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, den Planentwurf öffentlich auszulegen - was nun geschieht. Anwohner, Bürger, Betroffene können dann Stellung nehmen, Anregungen und Einwände formulieren. Über diese wird dann in der nächsten Verfahrensrunde entschieden.





