Der von der Stadt Halver beauftragte Anwalt fordert darin eine Gegendarstellung der vom Märkischen Kreis gegenüber LokalDirekt getätigten Äußerungen zum Belastungsgrad des unerlaubt entsorgten Materials. Ferner soll eine Richtigstellung zugunsten des Bürgermeisters über den Bericht einer Anordnung zur zügigen Beseitigung des Bauschutts erfolgen. Nach wie vor stehen sich die Aussagen von Stadt und Kreis diesbezüglich widersprüchlich gegenüber – LokalDirekt berichtete.
Zuvor in einer E-Mail an Bürgermeister Michael Brosch formulierte Nachfragen zur Klärung des Sachverhalts wurden der Redaktion in den Anwaltsschreiben indes nicht beantwortet.
Wohl aber geht aus dem Schreiben von Montagvormittag hervor, dass am 15. August, unmittelbar nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse, ein Telefonat zwischen der Projektleiterin der „M&P Ingenieursgesellschaft“ und der Unteren Bodenschutzbehörde stattgefunden haben soll, in dem der Kreis über die belasteten Proben unterrichtet wurde. In diesem Telefonat soll zudem beschlossen worden sein, „dass der Asphalt aufgrund der hohen PAK- und MKW-Gehalte nicht wieder einbaufähig ist und entsorgt werden muss“. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Hierzu gab es die Vorgabe, dass das Material zeitnah zu entsorgen ist.“
Statt einer Anordnung beruft sich die Stadt Halver nun also auf ein Telefonat. Das tut sie auch in der am Montag vorgelegten und zuvor von der Politik angeforderten Chronologie zur Entsorgung des Teeraufbruchs. In der zeitlichen Zusammenstellung der Stadtverwaltung heißt es: „Zur Terminierung der Entsorgung gab es im Telefonat mit dem Umweltamt des Märkischen Kreises erstmal keine Absprachen,
es sollte jedoch versucht werden, das Material zeitnah zu entsorgen.“
Im Hauptausschuss hatte Bauamtsleiter Michael Schmidt noch von einer Frist zur Abräumung von 10 bis 14 Tagen gesprochen.
Wenn der Rat der Stadt Halver am heutigen Montagnachmittag um 17 Uhr in der Aula des AFG tagt, hofft Bürgermeister Michael Brosch einmal mehr auf die Zustimmung des Gremiums zur Mittelbereitstellung in Form eines Dringlichkeitsbeschlusses in Höhe von rund 100.000 Euro. Auf welchem Fundament diese Sonderausgabe zur Beseitigung des Schutts fußt, muss einmal mehr erläutert werden.