„Aufgrund des steigenden Erholungsdrucks im Wald und in der freien Landschaft hat der Kreis Ranger vom Regionalverband Ruhr (RVR) beauftragt Kontrollen durchzuführen und Aufklärungsarbeit zu leisten“, teilt die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit. Hierbei seien die Ranger beispielsweise in einem Naturschutzgebiet in Witten auf Anfangsarbeiten zum Bau einer Downhillstrecke gestoßen, die daraufhin unmittelbar von den Rangern zurückgebaut wurde.
Rampen und Sprungschanzen verboten
Im Wald ist das Radfahren gemäß Landesforstgesetz nur auf Straßen und festen Wegen erlaubt. „Wer sich nicht daran hält, beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten, sondern gefährdet auch die Natur und andere Waldbesucher“, so der Kreis und betont: „Die Errichtung von Sprungschanzen, Rampen oder Steilkurven ist verboten.“ Wer sich im Wald bewege, handle mit Blick auf natur- und waldtypische Gefahren wie herabfallende Äste zwar grundsätzlich auf eigene Gefahr – egal ob zu Fuß oder per Rad. Dennoch würden solche Anlagen nicht nur eine Gefahr für andere darstellen, sondern den Grundstückseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichten, da dieser im Falle eines Unfalls haftbar ist: „Werden illegale Bauten im Wald entdeckt, veranlassen die Ranger deren Rückbau“, erklärt die Kreisverwaltung.
Legale Downhillstrecken
Bezüglich der in Witten entdeckten illegalen „Waldrampe“ teilt der Kreis mit: Für den Nervenkitzel auf anspruchsvollen Stecken habe der Verein „Happy Trail Friends“ eine legale Downhillstrecke in Witten errichtet. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.happytrailfriends.de.