Zur Überwachung des Verkehrs auf der A45-Umleitung durch Lüdenscheid setzt die Stadtverwaltung zwei sogenannte Enforcement Trailer ein. Diese „Blitzer“ in Anhängerform lösen zum einen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit aus, zum anderen aber auch bei jedem einzelnen Lkw. Dadurch lässt sich überprüfen, ob Lastkraftwagen-Fahrer möglicherweise gegen das Durchfahrtsverbot verstoßen haben. Darauf weisen der städtische Fachdienst Bauservice und das Ordnungsamt hin.
Seit einigen Wochen steht das Telefon tageweise nicht mehr still: Viele Speditionen und Lkw-Fahrer rufen vor allem beim Bauservice an und fragen, warum sie auf der Bedarfsumleitung geblitzt wurden, obwohl sie sich an das vorgegebene Tempolimit gehalten hätten. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung den Frage-und-Antwort-Katalog (FAQs) zum Lkw-Durchfahrtsverbot und den Ausnahmegenehmigungen aktualisiert, der auf der nach wie vor gültigen Notfall-Homepage zu finden ist.
In den FAQs wird erklärt, dass die Enforcement Trailer sämtliche Fahrzeuge auf der Umleitung zählen. Die Besonderheit: „Jeder einzelne Lkw wird dabei separat erfasst und geblitzt – und zwar völlig unabhängig von der Geschwindigkeit.“ Begründung: „Anhand des dabei entstehenden Fotos gleicht die Stadt Lüdenscheid das Nummernschild mit der Liste der Fahrzeuge ab, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist.“
Hintergrund: Seit dem 10. Juni 2023 gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den reinen Transitverkehr. Davon befreit sind lediglich Lastkraftwagen, die
- einen Start- oder Zielpunkt innerhalb Lüdenscheids haben.
- unter die 75-Kilometer-Luftlinie-Regelung fallen. Diese Distanz darf maximal zwischen dem Ort der ersten Beladung und einem Entladeort liegen, wenn sie ohne Sondererlaubnis durch Lüdenscheid fahren möchten.
Alle anderen Lkw benötigen eine von der Stadt erteilte Ausnahmegenehmigung, die die Speditionen beim Fachdienst Bauservice beantragen müssen. Insgesamt 930 Genehmigungen hat die Verwaltung bislang verschickt – für insgesamt 9830 Fahrzeuge (Stand: 12. Februar). Diese Kennzeichen sind in einer sogenannten „Whitelist“ erfasst.
Für alle Fahrzeuge, die auf dieser Liste auftauchen, bleibt das Blitzen folgenlos. Das gilt auch für diejenigen Lkw, die nicht über eine Genehmigung verfügen, aber anhand ihrer Frachtpapiere nachweisen können, dass sie Waren in Lüdenscheid an- oder abgeliefert haben oder gemäß der 75-km-Regelung zur Durchfahrt berechtigt waren. Trifft nichts davon zu, schickt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid an die entsprechende Spedition.
Neben Lastkraftwagen werden auch alle anderen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (zum Beispiel Wohnwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge) automatisch von den Trailern geblitzt. Das bleibt für die Halter ebenfalls folgenlos, wenn sie in Lüdenscheid ein Ziel haben, unter die 75-km-Luftlinie-Regelung fallen oder über eine Ausnahmegenehmigung verfügen.