10.326,02 Euro Unterstützung hat eine Familie aus Altena, bestehend aus Ehepaar und vier Kindern, von Dezember 2021 bis Mai 2024 zu Unrecht vom Jobcenter bekommen. Dafür musste sie sich jetzt vorm Amtsgericht verantworten.

Die Ehefrau hatte verschwiegen, dass die beiden ältesten Kinder in der Türkei bei den Großeltern und bei Familienmitgliedern in Deutschland lebten, und sie damit nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft des Paares gehörten. Da das einen Betrug darstellt, muss sich die Ehefrau (42) im Amtsgericht Lüdenscheid vor dem Strafrichter verantworten. Laut Akte hatte die Frau in den Anträgen nicht nur einmal sechs Personen angekreuzt, sondern zusätzlich noch einen handschriftlichen Satz darunter geschrieben, in dem sie betont, in einem Sechspersonenhaushalt zu leben.

Entsprechend waren Zahlungen geflossen. "Dann wusste ich das nicht. Da habe ich einen Fehler gemacht. Es ist meine Schuld", gibt die Angeklagte den Betrug zu. Sie gibt an, Bauchschmerzen und Schnupfen zu haben. Davon lässt sich das Gericht nicht beirren. Der Richter macht keinen Hehl daraus, dass er der 42-Jährigen nicht glaubte, dass sie es nicht besser gewusst habe.

"Bitte verzeihen Sie mir"

Dagegen sprächen eindeutig die handschriftlichen Ergänzungen in den Anträgen. "Ich kann mich gar nicht gut erinnern. Ich hatte ganz große Depressionen. Bitte verzeihen Sie mir", bettelt die Angeklagte geradezu. Ums Verzeihen ginge es nicht, erklärt der Richter. "Das Problem ist, Sie bringen so viele Vorstrafen mit", bemerkt der Vorsitzende. Es sind elf an der Zahl, überwiegend handelt es sich um Urteile wegen Betruges und Erschleichens von Leistungen. Aber auch eine Eintragung wegen Körperverletzung ist dabei.

Familienhilfe deckt Betrug auf

Herausgekommen war der Betrug übrigens durch die Familienhilfe. Eine Mitarbeiterin (27) gibt im Zeugenstand an, seit 2022 für die Angeklagte zuständig zu sein. Aufgrund von Meldungen habe es mehrere Überprüfungen bei der Familie gegeben.

Im Vorfeld dazu hätte sie sich darüber informiert, so die Sozialarbeiterin, wie viele Kinder zum Haushalt gehörten: "Es waren vier Kinder gemeldet, aber nur zwei haben im Haushalt gelebt." Den Eltern sei schließlich das Sorgerecht für alle Kinder entzogen worden.

"Jetzt habe ich es verstanden"

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt zehn Monate Freiheitsstrafe - auf Bewährung. "Das wird hier der letzte Warnschuss für Sie", macht der Vertreter mit Blick auf das Vorstrafenregister klar. Der Richter schließt sich der Forderung an. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahren. In denen sollte sich die Altenaerin straffrei führen. Andernfalls muss sie die zehn Monate absitzen. Die 42-Jährige muss zudem mit einem Bewährungshelfer kooperieren. "Jetzt habe ich es verstanden", verspricht die Angeklagte, nichts Unrechtes mehr zu tun.