Am Nachmittag des 18. Februar vergangenen Jahres geht bei der Lüdenscheider Polizei ein Anruf ein. Eine Person gibt an, eine Frau dabei beobachtet zu haben, wie sie einen Stein durch das Fenster eines Wohnhauses geworfen habe. Die Beamten machen sich auf den Weg. Vor Ort angekommen treffen sie in der Wohnung mit dem kaputten Fenster auf ein sich heftig streitendes Paar. Während die Frau draußen befragt wird, beschäftigen sich zwei Beamte mit dem Mann. Der ist alkoholisiert und aggressiv. Die Wohnung macht einen recht verwüsteten Eindruck, berichtet einer der eingesetzten Beamten später als Zeuge im Strafprozess gegen den 40-Jährigen im AmtsgerichtLüdenscheid.
Überall hätten potentielle Angriffgegenstände in Form von Messern und Scheren herumgelegen. Aus Sicherheitsgründen hätten er und sein Kollege den 40-Jährigen auf einen Stuhl gesetzt. Damit sei der Mann jedoch nicht einverstanden gewesen, so der Zeuge. Während der Aufnahme seiner Personalien und seiner Befragung zum Sachverhalt, sei der Lüdenscheider aufgestanden, hätte ihn als Arschloch und Hurensohn betitelt und sich bedrohlich auf ihn zubewegt. Er habe ihn weg geschubst, zurück auf den Stuhl gesetzt, gibt der 31-Jährige weiter an. Sein Kollege habe ihm gesagt, der Angeklagte machte hinter dem Rücken des 31-Jährigen eine bedrohliche Geste in dessen Richtung. „Mir wurde gesagt, er hat die Faust in die Hand geschlagen und auf mich gezeigt, dass ich gleich eins drauf kriege. Er ist aufgestanden. Ich habe den Einsatz des Tasers angedroht. Er hat sich aufgebaut und ist auf mich zu gerannt. Ich empfand das als bedrohlich. Ich habe das als Angriff gesehen und habe ihn getasert.“
Anschließend habe ein Notarzt den Lüdenscheider zur Sicherheit untersucht. Das sei beim Einsatz von Tasern üblich, erklärt der Zeuge. Der 40-Jährige sei in Ordnung gewesen. Auf dem Weg zur Wache habe er sich für sein Verhalten den Einsatzkräften gegenüber entschuldigt. „Ich würde seine Emotionen auf den Alkohol und den Streit mit der Frau schieben“, gibt der Polizist an. Der Angeklagte behauptet, niemanden angegriffen zu haben. Er sei alkoholisiert und verärgert gewesen. Er habe den Backofen kaputt gemacht. Als die Polizei gekommen sei, aber er nur seine Ruhe haben wollen. 2019 war der Lüdenscheider wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung zu 1800 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden. Dieses Mal gibt es 80 Tagessätze zu 50 Euro und damit 4000 Euro Geldstrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Zugunsten des Angeklagten wertet der Richter den deutlich spürbaren Einsatz des Tasers und die Entschuldigung des Mannes.