Lüdenscheid. Die Drei treffen am 16. Mai 2022 an der Frankenstraße in Lüdenscheid aufeinander. Sofort drängt das Duo den Geschädigten in eine Ecke. Sie sollen ihm Schläge angedroht haben, wenn er ihnen das Geld nicht gebe. Hinter dem Bedrängten befindet sich die Tür zu einer Apotheke. Der ebenfalls 19-Jährige nutzt diese zur Flucht. Er kann den Schlägen damit entkommen. Sofort alarmiert er die Polizei. Das Duo haut ab. Nun fand vor dem Jugendstrafrichter im Amtsgericht Lüdenscheid der Prozess zu dem Geschehen statt.
Namensgleichheit sorgt für Verwirrung
Dieser wartete mit einer Überraschung auf. Von den zwei Angeklagten gab einer an, am Tattag gar nicht vor Ort gewesen zu sein. Er habe gearbeitet, was er auch beweisen könnte, so der 21-Jährige. Das bestätigten sowohl der Mitangeklagte, als auch der Geschädigte.
„Das ist eine Verwechslung. Es ist eine Namensgleichheit des Vornamens. Die haben in diesem Verfahren nichts zu suchen“, stellte der Richter fest und sprach den Herscheider frei.
„Sie hatten mich quasi eingekreist“
Anders beim Mitangeklagten. Er gab an, den Geschädigten zufällig auf der Straße getroffen zu haben. „Dass ich ihn schlagen wollte, ist nicht der Fall.“ Die glaubhafte Aussage des Geschädigten widerlegte die Angabe des Angeklagten. Der 19-Jährige sagte aus: „Sie hatten mich quasi eingekreist. Einer stand links, einer rechts. Sie haben gedroht, dass sie mich schlagen, wenn ich ihnen das Geld nicht gebe. Ich habe ihm Geld geschuldet. Wieviel weiß ich nicht mehr.“
Mehrere Vorstrafen
Drei Vorstrafen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, schweren Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der übrig gebliebene Angeklagte bereits. Der Richter befand ihn dieses Mal nach Jugendstrafrecht der versuchten Nötigung für schuldig und erlegte dem Lüdenscheider 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf. Verrichtet der 19-Jährige die nicht, drohen ihm vier Wochen Dauerarrest.